Grundstück des R&L Centers an der Ludwig-Landmann-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST
865
Betreff: Grundstück des
R&L Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Zu Ziffer 1.: Für den Abbruch des altbestehenden
Betriebs- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage wurde am 13.02.2017 eine
Genehmigung erteilt. Der Beginn der Abbruchmaßnahme wurde bisher nicht
angezeigt. Für das Neubauvorhaben ist dagegen
noch kein Bauantrag eingereicht und dementsprechend auch keine Genehmigung
erteilt worden.
Zu Ziffer 2.: Die vom Investor bisher vorgesehene
Zahl der Vollgeschosse (Z) sowie die Grundflächenzahl (GRZ) bewegen sich nach
derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen der Festsetzungen des geltenden
Bebauungsplans. Für die Geschossflächenzahl (GFZ) wurde im Rahmen der
Bauberatung eine Befreiung in Aussicht gestellt. Mangels Bauantrag sind
konkretere Aussagen hierzu derzeit nicht möglich. Zu Ziffer 3.: Die ersten Vorberatungen zu dem Bauvorhaben fanden
2015 statt. Seinerzeit war das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
B679, der am 15.10.2015 beschlossen wurde und am 01.12.2015 in Kraft trat,
jedoch bereits so weit fortgeschritten, dass eine Berücksichtigung von
gefördertem Wohnraum auf der Grundlage des Magistratsvortrags M 9 vom
17.01.2014 nicht mehr möglich war. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.01.2017, V 306