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Grundstück des R&L Centers an der Ludwig-Landmann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 865 Betreff: Grundstück des R&L Centers an der Ludwig-Landmann-Straße Zu Ziffer 1.: Für den Abbruch des altbestehenden Betriebs- und Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage wurde am 13.02.2017 eine Genehmigung erteilt. Der Beginn der Abbruchmaßnahme wurde bisher nicht angezeigt. Für das Neubauvorhaben ist dagegen noch kein Bauantrag eingereicht und dementsprechend auch keine Genehmigung erteilt worden. Zu Ziffer 2.: Die vom Investor bisher vorgesehene Zahl der Vollgeschosse (Z) sowie die Grundflächenzahl (GRZ) bewegen sich nach derzeitigem Kenntnisstand im Rahmen der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans. Für die Geschossflächenzahl (GFZ) wurde im Rahmen der Bauberatung eine Befreiung in Aussicht gestellt. Mangels Bauantrag sind konkretere Aussagen hierzu derzeit nicht möglich. Zu Ziffer 3.: Die ersten Vorberatungen zu dem Bauvorhaben fanden 2015 statt. Seinerzeit war das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans B679, der am 15.10.2015 beschlossen wurde und am 01.12.2015 in Kraft trat, jedoch bereits so weit fortgeschritten, dass eine Berücksichtigung von gefördertem Wohnraum auf der Grundlage des Magistratsvortrags M 9 vom 17.01.2014 nicht mehr möglich war. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2017, V 306

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