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Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 865 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Zu 1. und 2.: Die Ausführungen in der Stellungnahme ST 1745 vom 11.12.2015 zur Errichtung von Fußgängerschutzanlagen gelten weiterhin. Eine erneute Zählung und Auswertung des Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommens an den bestehenden Querungshilfen sowie an der vorgeschlagenen zusätzlichen Querungsmöglichkeit über die Graf-von-Stauffenberg-Allee wird Aufschluss über die Notwendigkeit der angeregten zusätzlichen Querungsmöglichkeit und der Ausstattung mit Fußgängerschutzanlagen geben. Zu 3. und 4.: Für das im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2961, beschlossene Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 803 Ä4 wurde ein Verkehrskonzept erstellt, das auf der Grundlage einer Verkehrsprognose ein hierarchisch aufgebautes Erschließungsnetz konzipiert. Die Altenhöferallee und die Graf-von-Stauffenberg-Allee wurden entsprechend ihrer Sammelfunktion für die innere Erschließung als Haupterschließungsstraßen bemessen und gestaltet. Zur äußeren Erschließung sind diese zwei Straßen an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Das vom Ortsbeirat angeregte Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der Graf-von-Stauffenberg-Allee vor der Schule und die Ausweisung als Tempo-30-Zone, für deren Akzeptanz jedoch Querschnittsänderungen notwendig wären, widersprechen der vorgegeben Netzfunktion als Hauptverkehrsachse und werden daher abgelehnt. Um eine abschließende Beurteilung der Situation abgeben zu können, wird zunächst, wie bereits erläutert, eine Verkehrszählung beauftragt. Sobald diese durchgeführt und ausgewertet wurde, kann eine Entscheidung hinsichtlich des Gesamtkonzeptes und dem Bau einer Lichtsignalanlage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Anregung an den Magistrat vom 09.12.2016, OM 1062