Schulwegsicherheit im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST
865
Betreff: Schulwegsicherheit
im Bereich der Marie-Curie-Grundschule Riedberg Vorläufige Stellungnahme: Zu 1. und 2.: Die Ausführungen in der Stellungnahme ST 1745 vom
11.12.2015 zur Errichtung von Fußgängerschutzanlagen gelten weiterhin. Eine
erneute Zählung und Auswertung des Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommens an
den bestehenden Querungshilfen sowie an der vorgeschlagenen zusätzlichen
Querungsmöglichkeit über die Graf-von-Stauffenberg-Allee wird Aufschluss über
die Notwendigkeit der angeregten zusätzlichen Querungsmöglichkeit und der
Ausstattung mit Fußgängerschutzanlagen geben. Zu 3. und 4.: Für das im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 21.03.2013, § 2961, beschlossene Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 803 Ä4
wurde ein Verkehrskonzept erstellt, das auf der Grundlage einer
Verkehrsprognose ein hierarchisch aufgebautes Erschließungsnetz konzipiert. Die
Altenhöferallee und die Graf-von-Stauffenberg-Allee wurden entsprechend ihrer
Sammelfunktion für die innere Erschließung als Haupterschließungsstraßen
bemessen und gestaltet. Zur äußeren Erschließung sind diese zwei Straßen an das
übergeordnete Straßennetz angebunden. Das vom Ortsbeirat angeregte Durchfahrtsverbot für
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in der Graf-von-Stauffenberg-Allee vor der Schule und
die Ausweisung als Tempo-30-Zone, für deren Akzeptanz jedoch
Querschnittsänderungen notwendig wären, widersprechen der vorgegeben
Netzfunktion als Hauptverkehrsachse und werden daher abgelehnt. Um eine abschließende Beurteilung der Situation
abgeben zu können, wird zunächst, wie bereits erläutert, eine Verkehrszählung
beauftragt. Sobald diese durchgeführt und ausgewertet wurde, kann eine
Entscheidung hinsichtlich des Gesamtkonzeptes und dem Bau einer
Lichtsignalanlage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079
Anregung an den
Magistrat vom 09.12.2016, OM 1062