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Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer Anlauf

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Wie bereits in den Stellungnahmen ST 482 vom 20.03.2015 und ST 727 vom 18.05.2015 sowie ST 1455 vom 17.10.2016 erläutert, wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten aufgestellt werden dürfen. Jeder bauliche Gegenstand, der die Krafträder an der Durchfahrt hindern würde, wäre zugleich auch ein Hindernis für Radfahrende. An der geltenden Rechtslage hat sich nichts geändert. Neben Verkehrskontrollen gibt es keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mittel, die Krafträder an der Durchfahrt zu hindern. Die Zufahrt zu den Sulzbachwiesen von der Alpenroder Straße ist durch das Verkehrszeichen (VZ) 250 StVO für alle Kraftfahrzeuge untersagt. Aufgrund des Zusatzzeichens "Anlieger frei" gilt das Verbot nicht für Anliegerinnen und Anlieger. In der Zeit vom 10.02.2021 bis 19.02.2021 wurden die Sulzbachwiesen täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten durch Bedienstete der Stadtpolizei bestreift. Während der Kontrollen konnten keine Motorrad- und Mopedfahrende festgestellt werden, die verbotswidrig durch das Landschaftsschutzgebiet gefahren sind. Da dies aufgrund der Temperaturen auch nicht zu erwarten war, wird ab April erneut eine Überwachung durch die Stadtpolizei erfolgen. Im Rahmen der Bestreifung am 13.02.2021 wurde in diesem Bereich ein parkender Transporter ermittelt, bei dessen Fahrer es sich um einen Anlieger handelte, sodass der Aufenthalt des Fahrzeugs rechtmäßig war. Im Moment könnte die Problematik aufgrund der Großbaustelle Dunantkreisel verstärkt zu beobachten sein. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme geht der Magistrat davon aus, dass sich dieses Fehlverhalten minimiert.