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Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 863 Betreff: Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Wie vom Ortsbeirat angeführt, wurde von der Mieterschaft der Häuser 298-306 der Sperrmüllplatz von Haus 314 mitgenutzt. Da die Liegenschaften unterschiedlichen Eigentümern gehören, wurde dies vom Eigentümer des Hauses 314 nicht mehr geduldet und entsprechende Vorkehrungen getroffen. Alle genannten Liegenschaften sind der sogenannten Siedlungsabfuhr angeschlossen. Schon zum Ende eines Jahres werden die 13 Sperrmüll-Abholtage des Folgejahres bekanntgegeben als verlässliche Planungsgrundlage für FES, Wohnungsbaugesellschaft und Mieterschaft. Der Umgang mit Sperrmüll ist in der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Es heißt da hinsichtlich des Bereitstellungsortes: "Sperrmüll ist ... auf ebener Erde auf dem Grundstück an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz - beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Gara- genvorplatz - bereitzustellen. Falls dieses nicht möglich ist, soll der Sperrmüll auf dem Geh- weg der öffentlichen Straße vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise be- reitgestellt werden." Im privaten Flächenbereich der Liegenschaften 298-306 gibt es genug Platz für die jeweilige temporäre Bereitstellung von Sperrmüll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3027

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