Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST
863
Betreff: Sperrmüllabfuhr
der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Wie vom Ortsbeirat angeführt,
wurde von der Mieterschaft der Häuser 298-306 der Sperrmüllplatz von Haus 314
mitgenutzt. Da die Liegenschaften unterschiedlichen Eigentümern gehören, wurde
dies vom Eigentümer des Hauses 314 nicht mehr geduldet und entsprechende
Vorkehrungen getroffen. Alle genannten Liegenschaften sind der sogenannten
Siedlungsabfuhr angeschlossen. Schon zum Ende eines Jahres werden die 13
Sperrmüll-Abholtage des Folgejahres bekanntgegeben als verlässliche
Planungsgrundlage für FES, Wohnungsbaugesellschaft und Mieterschaft. Der Umgang mit Sperrmüll ist in der Abfallsatzung
der Stadt Frankfurt am Main geregelt. Es heißt da hinsichtlich des
Bereitstellungsortes: "Sperrmüll ist ... auf ebener Erde auf dem
Grundstück an einem für das Sammelfahrzeug leicht erreichbaren Standplatz -
beispielsweise Vorgarten, Hauseingang, Toreinfahrt, Gara- genvorplatz - bereitzustellen.
Falls dieses nicht möglich ist, soll der Sperrmüll auf dem Geh- weg der öffentlichen Straße
vor dem Grundstück in nicht verkehrsbehindernder Weise be- reitgestellt werden." Im privaten Flächenbereich der Liegenschaften
298-306 gibt es genug Platz für die jeweilige temporäre Bereitstellung von
Sperrmüll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.03.2014, OM 3027