Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306
Begründung
Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, welche Fläche von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 zukünftig als Abstellfläche für Sperrmüll und andere Sonderabfuhren genutzt werden kann. Begründung: Der bislang als Sperrmüllfläche mitbenutzte Standplatz am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 314 steht als nunmehr eingezäunte und richtigerweise zur alleinigen Mieterbenutzung versperrte Fläche nicht mehr zur Verfügung.
Inhalt
Antrag vom 11.03.2014, OF 419/8
Betreff: Sperrmüllabfuhr der Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu klären, welche Fläche von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 298-306 zukünftig als Abstellfläche für Sperrmüll und andere Sonderabfuhren genutzt werden kann. Begründung: Der bislang als Sperrmüllfläche mitbenutzte Standplatz am Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 314 steht als nunmehr eingezäunte und richtigerweise zur alleinigen Mieterbenutzung versperrte Fläche nicht mehr zur Verfügung.Beratung im Ortsbeirat: 8