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Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Es wurde ein Handlungsleitfaden entwickelt. Dieser steht online zur Verfügung und wurde den Ortsbeiräten zur Kenntnis übersandt. Nach diesem Handlungsleitfaden war bislang zu verfahren. An diesem Verfahren wird festgehalten. Das Genehmigungsverfahren auf Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum verläuft bei jeder Veranstaltung über den vom Service-Center-Veranstaltungen (SCV) bereitgestellten Antrag. Der Antrag ist sowohl bei Nachbarschaftsstraßen als auch bei Straßenfesten zu verwenden. Der Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung beziehungsweise Nachbarschaftsstraße wird durch die Initiativen beim SCV eingereicht. Die Prüfung, ob der gewählte Straßenabschnitt als Nachbarschaftsstraße geeignet ist, erfolgt bereits im Vorfeld durch das Straßenverkehrsamt. Der Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung ist zweifelsohne umfangreich, da mit dem Antrag sämtliche Genehmigungen beantragt werden können, welche im Rahmen einer Veranstaltung notwendig sein können. Für die Genehmigung von Nachbarschaftsstraßen sind regelmäßig lediglich die vier Seiten (Seite 5 - 8) des Antragssatzes notwendig. Diese Information wurde den Initiativen mitgeteilt und auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main unter der Rubrik "Nachbarschaftsstraßen" veröffentlicht. Link: https://frankfurt.de/themen/verkehr/fussgaenger/nachbarschaftsstraßen Zu 2: Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum ist der Genehmigungsbehörde eine unterschriebene Veranstaltererklärung vorzulegen. Inhalt der Veranstaltererklärung ist, dass die Veranstaltenden für Schäden, welche durch die Veranstaltung entstehen, haftbar und dafür im Besitz einer Veranstalterhaftpflichtversicherung sind. Diese Vorgaben sowie die Inhalte der Veranstaltererklärung sind gesetzlich vorgeschrieben (Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung), weshalb hier dem SCV keine Vereinfachung möglich ist. Die Regelung ist für alle Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum einheitlich. Zu 3: Die Verkehrszeichenpläne werden zukünftig von einer Fachfirma erstellt und den Antragsteller:innen zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie Anlieferung, Aufstellung und Abholung der Schilder und des Absperrmaterials kann aus Ressourcengründen nicht erfolgen. Eine entsprechende externe Vergabe wird derzeit geprüft.