Vereinfachtes Verfahren und mehr Unterstützung für „Nachbarschaftsstraßen“ ab 2024
Begründung
Unterstützung für "Nachbarschaftsstraßen" ab 2024 Vorgang: OM 4554/23 OBR 7; OM 4685/23 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Wege zu finden, um das Verfahren für die Umsetzung von "Nachbarschaftsstraßen" (zeitlich befristete Absperrung von Straßen, um dort freies Spielen und nachbarschaftliches Zusammensein zu ermöglichen) zu vereinfachen. Insbesondere sollten Auflagen wie die Erstellung eines Verkehrszeichenplans durch das zuständige Amt übernommen werden sowie die erforderlichen Schilder und Absperrungen unentgeltlich angeliefert werden. Des Weiteren wird ein Handlungsleitfaden " Nachbarschaftsstraßen" erstellt, der Bürgerinnen und Bürgern einfach vermittelt, welche Verfahrensschritte für die Durchführung einer Nachbarschaftsstraße gelten und an welche Stellen man sich wenden muss. Es müssen Mittel im Haushalt eingestellt werden um Werbung und Programm (z.B. Einkauf von Spielmaterial, Ausleihe von Tischen und Bänken, oder den Einsatz von Spielmobilen) zu ermöglichen. Begründung: Die Ortsbeiräte 3 (OM4485) und 7(OM4554) haben bereits darauf hingewiesen, dass das Projekt "Nachbarschaftsstraßen" unter den jetzigen Bedingungen in den Stadtteilen organisatorisch und finanziell kaum zu stemmen ist. Dem schließt sich der OBR 11vollumfänglich an.