a) Ortsrandstraße Bonames b) Ortsrandstraße Bonames (Planungsmittel)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST
850
Betreff: a) Ortsrandstraße
Bonames b) Ortsrandstraße Bonames (Planungsmittel) Die Realisierung der
Ortsrandstraße Bonames ist abhängig von dem Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" und damit der Schaffung
der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Straße. Der nächste formale Schritt im Planverfahren ist die
erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Der Magistrat bereitet
diese derzeit vor. Im Anschluss erfolgt die Abwägung der eingegangen
Stellungnahmen zu diesen Plänen. Der Abschluss des Verfahrens erfolgt durch den
Satzungsbeschluss, insofern keine weiteren Änderungen der Planung aufgrund der
Stellungnahmen erforderlich sind. Parallel zum Bebauungsplanverfahren muss ebenfalls
eine Baulandumlegung durchgeführt werden, um die Flächen für die Ortsrandstraße
zur Verfügung stellen zu können. Erst wenn mit ergangenem Satzungsbeschluss das
Baurecht vorliegt und die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen, kann mit
der Realisierung der Ortsrandstraße begonnen werden. Sobald sich das Baurecht abzeichnet, wird der
Magistrat die entsprechend benötigten Mittel in den Haushalt einstellen, um die
Realisierung der Ortsrandstraße zügig voranzubringen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
22.01.2013, EA 52
Anregung an
den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2035