a) Ortsrandstraße Bonames b) Ortsrandstraße Bonames (Planungsmittel)
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 850
Betreff: a) Ortsrandstraße Bonames b) Ortsrandstraße Bonames (Planungsmittel) Die Realisierung der Ortsrandstraße Bonames ist abhängig von dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" und damit der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Straße. Der nächste formale Schritt im Planverfahren ist die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Der Magistrat bereitet diese derzeit vor. Im Anschluss erfolgt die Abwägung der eingegangen Stellungnahmen zu diesen Plänen. Der Abschluss des Verfahrens erfolgt durch den Satzungsbeschluss, insofern keine weiteren Änderungen der Planung aufgrund der Stellungnahmen erforderlich sind. Parallel zum Bebauungsplanverfahren muss ebenfalls eine Baulandumlegung durchgeführt werden, um die Flächen für die Ortsrandstraße zur Verfügung stellen zu können. Erst wenn mit ergangenem Satzungsbeschluss das Baurecht vorliegt und die erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen, kann mit der Realisierung der Ortsrandstraße begonnen werden. Sobald sich das Baurecht abzeichnet, wird der Magistrat die entsprechend benötigten Mittel in den Haushalt einstellen, um die Realisierung der Ortsrandstraße zügig voranzubringen.