Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 849
Betreff: Anwohnerparken in der Heinrichstraße während Baumaßnahmen sicherstellen Nach Beginn der Baumaßnahme Güterplatz und Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Heinrichstraße wurde zwischenzeitlich das Gehwegparken auf der Westseite der Heinrichstraße inklusive Bewohnerparken legalisiert, so dass Parkplätze in diesem Bereich wieder zur Verfügung stehen. Da sich in der Heinrichstraße u. a. Gewerbebetriebe befinden, die sonst keinerlei Möglichkeiten hätten, Fahrzeuge abzustellen, sieht der Magistrat eine Freigabe der Ostseite nur für Bewohner als nicht zielführend an. Wie Ortsbesichtigungen belegen, hat sich die Parkraumsituation durch die eingangs erwähnte Maßnahme zwischenzeitlich bereits merkbar entspannt.