Falschparken konsequent ahnden? - Einfach machen
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist bewusst, dass die Städtische Verkehrspolizei vor großen Herausforderungen steht. Ein Grund dafür ist insbesondere die aktuelle Rechtsprechung, wonach der Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer unzulässig ist. Die Städtische Verkehrspolizei hat einen großen Anteil der ehemaligen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in den städtischen Dienst übernommen und weitergebildet, dass diese bei der Überwachung weitere Befugnisse haben. Darüber hinaus ist der Verkehrsdezernent unentwegt dabei neue Hilfspolizeikräfte für die Verkehrsüberwachung zu berufen. Der Kontrolldruck wird also weiterhin aufrechterhalten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrs-Ordnung darf die Städtische Verkehrspolizei für bestimmte Verkehrsverstöße höhere Sanktionen ausstellen. Dadurch ergeben sich positive Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen.