Änderung der Vorfahrtsregelung im Riedhofkreisel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST
844
Betreff: Änderung der
Vorfahrtsregelung im Riedhofkreisel Bei dem "Riedhofkreisel" handelt
es sich nicht um eine klassische Kreisverkehrsanlage, sondern um eine
Aufweitung zwischen zwei Richtungsfahrbahnen. Eine Beschilderung als
Kreisverkehr ist daher nicht vorgesehen. Die Mörfelder Landstraße ist aufgrund ihrer
Verbindungsfunktion gegenüber der Stresemannallee übergeordnet. Gleichzeitig
sind die Verkehrsströme auf der Mörfelder Landstraße stärker als auf der
Stresemannallee, so dass hier die Mörfelder Landstraße als Vorfahrtsstraße
auszuweisen ist.
Aus den genannten Gründen wird
der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.02.2016, OM 4996