Änderung der Vorfahrtsregelung im Riedhofkreisel
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 844
Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung im Riedhofkreisel Bei dem "Riedhofkreisel" handelt es sich nicht um eine klassische Kreisverkehrsanlage, sondern um eine Aufweitung zwischen zwei Richtungsfahrbahnen. Eine Beschilderung als Kreisverkehr ist daher nicht vorgesehen. Die Mörfelder Landstraße ist aufgrund ihrer Verbindungsfunktion gegenüber der Stresemannallee übergeordnet. Gleichzeitig sind die Verkehrsströme auf der Mörfelder Landstraße stärker als auf der Stresemannallee, so dass hier die Mörfelder Landstraße als Vorfahrtsstraße auszuweisen ist. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.