Änderung der Vorfahrtsregelung im Riedhofkreisel
Begründung
Riedhofkreisel Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die gegenwärtige Vorfahrtsregelung, die dem auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts fahrenden Verkehr Vorfahrt gegenüber dem im Kreisel befindlichen gewährt, geändert werden kann. Dabei sollte die übliche Regel "Kreisverkehr hat Vorfahrt" angewendet werden. Begründung: Gegenwärtig muss der im Kreisel befindliche Verkehr dem auf der Mörfelder fahrenden Vorfahrt gewähren. Einerseits entspricht dies nicht den üblichen Regeln im Kreisverkehr, aber vor allem hat der im Kreis fahrende Verkehrsteilnehmer auf Grund des starken von rechts kommenden Verkehrs kaum Chancen den Kreisel zu verlassen. Außerdem würde sich die Sicherheit der Fußgänger verbessern, die den im Einmündungsbereich befindliche Fußgängerüberweg benutzen, da die Autofahrer langsamer in den Kreisel einfahren .