Tätigkeitsbericht des AfW - Abteilung Wohnraumerhaltung: Hinweise und Anzeigen aus den Stadtteilen Westend und Bockenheim
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 842
Betreff: Tätigkeitsbericht des AfW - Abteilung Wohnraumerhaltung: Hinweise und Anzeigen aus den Stadtteilen Westend und Bockenheim Zur statistischen Abgrenzung der jeweiligen Betrachtungsgebiete wird vorausgeschickt, dass - der Stadtteil Bockenheim die Stadtbezirke 163, 341, 342, 343, 350, 361 und 362, - der Stadtteil Westend-Nord die Stadtbezirke 191 und 192, - der Stadtteil Westend-Süd die Stadtbezirke 100, 110, 170 und 180 umfasst. Zu Frage 1: Im Jahr 2016 wurden in den Stadtteilen Verfahren wegen Mängeln und Missständen in Wohnungen oder an Wohngebäuden wie folgt neu eingeleitet: Bockenheim: 28 Verfahren Westend-Nord: 4 Verfahren Westend-Süd: 11 Verfahren. Zu Fragen
- 1 und 1.2: Die nachfolgend dargestellten Verfahrenserledigungen können auch Verfahren betreffen, die bereits vor dem 01.01.2016 eingeleitet wurden. Im Jahr 2016 wurden in den Stadtteilen Verfahren wegen Mängeln und Missständen in Wohnungen oder an Wohngebäuden wie folgt abgeschlossen: Bockenheim: 48 Verfahren, davon 13 durch Einstellung, 34 nach einvernehmlicher Mängelbehebung und 1 nach Mängelbehebung infolge förmlicher Anordnung; Westend-Nord: 6 Verfahren, davon 4 durch Einstellung und 2 nach einvernehmlicher Mängelbehebung; Westend-Süd: 12 Verfahren, davon 4 durch Einstellung und 8 nach einvernehmlicher Mängelbehebung. Verfahren werden nur eingestellt, wenn die örtliche Überprüfung ergibt, dass wohnungsaufsichtlich relevante Mängel nicht bestehen. Zu Frage 2: Im Jahr 2016 gingen aus den Stadtteilen Anzeigen wegen des Verdachts einer Mietpreisüberhöhung in folgender Zahl ein: Bockenheim: 7 Anzeigen Westend-Nord: 1 Anzeige Westend-Süd: 7 Anzeigen. Zu Fragen 2.1, 2.2 und 2,3: Die nachfolgend dargestellten Verfahrenserledigungen können auch Verfahren betreffen, die bereits vor dem 01.01.2016 eingeleitet wurden. Im Jahr 2016 wurden in den Stadtteilen Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts einer Mietpreisüberhöhung wie folgt abgeschlossen: Bockenheim: 2 Verfahren durch Einstellung, da ein Rechtsverstoß nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden konnte (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung - StPO); Westend-Nord: kein Verfahren Westend-Süd: 6 Verfahren durch Einstellung, da ein Rechtsverstoß nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden konnte. Da diese Verfahren einzustellen waren, wurden weder Geldbußen verhängt noch erfolgten Rückerstattungen an Mieterinnen und Mieter.