Bei Planungen zum Heimatring gemäß Vorlage M 131 den Ortsbeirat beteiligen
Stellungnahme des Magistrats
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 843 (M 131) wurden die "Richtlinien zur Förderung der Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudebestands sowie der Aufwertung von Grün- und Freiflächen in den Siedlungen Römerstadt, Riederwald-Ost und Heimatsiedlung" beschlossen. Die Richtlinien regeln die Weitergabe von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (NPS)- Aufwertungen der Siedlungen des Neuen Frankfurts an die beiden Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding (Eigentümerin des Siedlungsbestandes in den Siedlungen Römerstadt und Riederwald-Ost) und Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft (Eigentümerin des Siedlungsbestandes in der Heimatsiedlung). Wie berichtet, ist die Stadt Frankfurt am Main mit Zuwendungsbescheid des Bundes vom 13.02.2020 in das Programm ‚Nationale Projekte des Städtebaus - Aufwertungen der Siedlungen des Neuen Frankfurts' aufgenommen worden. Durch die Aufnahme unterstützt der Bund das Ziel der Stadt Frankfurt, die architektonischen und stadträumlichen Qualitäten der drei Siedlungen durch eine denkmalgerechte Erneuerung zu bewahren und weiter zu entwickeln. In allen drei Siedlungen sind mit unterschiedlicher Gewichtung neben der architektonischen Gestalt die differenzierten Freiraumstrukturen prägende Elemente der Siedlungsgestalt. Alle drei Siedlungen sind Dokumente einer von vielen Kräften getragenen Reformpolitik, sie stellen einmalige Zeitzeugen dar. Da die Stadt aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse bei der Erneuerung des Siedlungsbestandes nicht selbst als Vorhabenträger auftreten kann, sieht der Zuwendungsbescheid zum Programm NPS die Weitergabe von Fördermitteln bei Einhaltung der Bestimmungen aus dem Bundesbescheid vor. Die beschlossenen Richtlinien geben hierzu den Rahmen und die fördertechnischen Bedingungen. Allerdings sind durch die Richtlinien noch keine konkreten Vorhaben für die Durchführung von Maßnahmen gesetzt. Die Richtlinien bilden einen Anreiz für Erneuerungsmaßnahmen. Für eine Programmbeteiligung müssen die Gesellschaften einen Förderantrag stellen, der baufachlich mit der Prüfinstanz des Bundes abzustimmen ist. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahmen aus einer denkmalpflegerischen Grundlagenuntersuchung abgeleitet sind, den Qualitätskriterien des Bundesprogramms entsprechen und die fördertechnischen Vorgaben eingehalten werden. Zurzeit werden zwischen der Stadt und der NHW mögliche Fördermaßnahmen für eine Programmbeteiligung sondiert. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden wir den Ortsbeirat gerne informieren und beteiligen.