Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST
839
Betreff: Neuregelung und
Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der
Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Im Zusammenhang mit der
Erschließung des Bauvorhabens Sommerhoffpark wurde ein Konzept zur Verbesserung
der Verkehrsführung am Knotenpunkt Gutleutstraße/Camberger Straße entwickelt.
Dieser Planung wurde bereits in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV)
stadtintern zugestimmt. Die Planung (siehe Anlage) sieht eine spürbare
Verbesserung der
Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und
Rad Fahrende vor. So wird auf der Ostseite der Gutleutstraße eine zusätzliche
signalgeregelte Fußgänger- und Radfahrquerung eingerichtet. Des Weiteren sind
separate Radverkehrsbeziehungen von der Camberger Straße in die Gutleutstraße
und umgekehrt vorgesehen. Gemäß dem vorliegenden Bauablaufplan (Stand Februar
2017) ist im Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den
Vorhabenträgerinnen des Bauprojektes Sommerhoffpark vorgesehen, die
Umbaumaßnahmen des Knotens bis 2019 durchzuführen. Anlage 1_Vorplanung (ca. 747 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263