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Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Im Zusammenhang mit der Erschließung des Bauvorhabens Sommerhoffpark wurde ein Konzept zur Verbesserung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Gutleutstraße/Camberger Straße entwickelt. Dieser Planung wurde bereits in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) stadtintern zugestimmt. Die Planung (siehe Anlage) sieht eine spürbare Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende vor. So wird auf der Ostseite der Gutleutstraße eine zusätzliche signalgeregelte Fußgänger- und Radfahrquerung eingerichtet. Des Weiteren sind separate Radverkehrsbeziehungen von der Camberger Straße in die Gutleutstraße und umgekehrt vorgesehen. Gemäß dem vorliegenden Bauablaufplan (Stand Februar 2017) ist im Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Vorhabenträgerinnen des Bauprojektes Sommerhoffpark vorgesehen, die Umbaumaßnahmen des Knotens bis 2019 durchzuführen. Anlage 1_Vorplanung (ca. 747 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263