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Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 82 Betreff: Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener Straße Zu 1.: Ein entsprechendes Hinweisschild wird in der Gießener Straße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße aufgestellt. Zu 2.: Innerhalb geschlossener Ortschaften wird die Höchstgeschwindigkeit durch § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Nach der Verwaltungsvorschrift zu §§ 39-43 StVO sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen wiedergeben, nicht zulässig. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er diesem Teil der Anregung nicht folgen kann. Zu 3.: In der Gießener Straße wurden im Jahr 2013 bisher drei Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote von 7 %. Die Geschwindigkeitskontrollen werden fortgesetzt. Zu 4.: Der Verkehrsspiegel wird entsprechend ausgerichtet. Zu 5.: Die Parkordnung ist durch die baulichen Gegebenheiten sowie durch die Vorgaben der StVO eindeutig geregelt. Eine zusätzliche Beschilderung hält der Magistrat für entbehrlich. Zu 6.: Für die Radfahrstreifen besteht bereits eine abgeschlossene Planung, die nach dem Umbau der Haltstellen umgesetzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2013, OM 2346 Auskunftsersuchen vom 11.09.2014, V 1101