Verkehrsmaßnahmen auf der Gießener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST
82
Betreff: Verkehrsmaßnahmen
auf der Gießener Straße Zu 1.: Ein entsprechendes Hinweisschild wird in der
Gießener Straße vor der Einmündung in die Friedberger Landstraße aufgestellt.
Zu 2.: Innerhalb geschlossener Ortschaften wird die
Höchstgeschwindigkeit durch § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für alle
Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Nach der Verwaltungsvorschrift zu §§
39-43 StVO sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzlichen Regelungen
wiedergeben, nicht zulässig. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass er
diesem Teil der Anregung nicht folgen kann. Zu 3.: In der Gießener Straße wurden im Jahr 2013 bisher
drei Geschwindigkeitskontrollen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit
durchgeführt. Diese ergaben eine Übertretungsquote von 7 %. Die Geschwindigkeitskontrollen
werden fortgesetzt. Zu 4.: Der Verkehrsspiegel wird entsprechend
ausgerichtet. Zu 5.: Die Parkordnung ist durch die baulichen
Gegebenheiten sowie durch die Vorgaben der StVO eindeutig geregelt. Eine
zusätzliche Beschilderung hält der Magistrat für entbehrlich. Zu 6.: Für die Radfahrstreifen besteht bereits eine
abgeschlossene Planung, die nach dem Umbau der Haltstellen umgesetzt wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2013, OM 2346
Auskunftsersuchen
vom 11.09.2014, V
1101