Müllproblem in der Hochmuhl
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST
829
Betreff: Müllproblem in der
Hochmuhl Die Straße Hochmuhl ist in
Reinigungsklasse I eingestuft und wird im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main
satzungsgemäß einmal wöchentlich von der FES GmbH gereinigt. Diese Reinigung
umfasst die Fahrbahn und den Gehweg. Öffentliche Grünflächen werden grundsätzlich hiervon
unabhängig in einem eigenen Turnus vom Grünflächenamt gereinigt. Die von der Anregung des Ortsbeirates betroffenen
Grünflächen befinden sich allerdings im Privateigentum und sind demnach vom
Liegenschaftseigentümer zu reinigen. Im Rahmen der Satzung über die Straßenreinigung in
der Stadt Frankfurt am Main bestehen keine Möglichkeiten, den
Liegenschaftseigentümer zu einer Reinigung der Grünflächen oder präventiven
Maßnahmen zu verpflichten. In Rücksprache mit der FES GmbH wurde am Ende der
Straße Hochmuhl auf Höhe der Hausnummer 1 ein Papierkorb angebracht. Das Umweltamt wird die Situation vor Ort beobachten
und bei Bedarf prüfen, ob entsprechend den umliegenden Straßen auch in der
Hochmuhl eine zweimal wöchentliche Reinigung notwendig ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3941