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Müllproblem in der Hochmuhl

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 829 Betreff: Müllproblem in der Hochmuhl Die Straße Hochmuhl ist in Reinigungsklasse I eingestuft und wird im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main satzungsgemäß einmal wöchentlich von der FES GmbH gereinigt. Diese Reinigung umfasst die Fahrbahn und den Gehweg. Öffentliche Grünflächen werden grundsätzlich hiervon unabhängig in einem eigenen Turnus vom Grünflächenamt gereinigt. Die von der Anregung des Ortsbeirates betroffenen Grünflächen befinden sich allerdings im Privateigentum und sind demnach vom Liegenschaftseigentümer zu reinigen. Im Rahmen der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main bestehen keine Möglichkeiten, den Liegenschaftseigentümer zu einer Reinigung der Grünflächen oder präventiven Maßnahmen zu verpflichten. In Rücksprache mit der FES GmbH wurde am Ende der Straße Hochmuhl auf Höhe der Hausnummer 1 ein Papierkorb angebracht. Das Umweltamt wird die Situation vor Ort beobachten und bei Bedarf prüfen, ob entsprechend den umliegenden Straßen auch in der Hochmuhl eine zweimal wöchentliche Reinigung notwendig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3941

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