Meine Nachbarschaft: Hochmuhl
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Mehr Sauberkeit an der Skateranlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6622 entstanden aus Vorlage: OF 1171/6 vom 25.02.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit an der Skateranlage Der Magistrat wird gebeten, die Skateranlage unter der Leunabrücke sauber und attraktiv zu halten. Dazu ist eine regelmäßige mindestens zweimal wöchentliche Reinigung erforderlich. Zum anderen wird der Magistrat gebeten, eine Sitzmöglichkeit zu schaffen , damit die Skaterschuhe gewechselt werden können. Begründung: Die Höchster Kinderbeauftragte berichtete von Dreck und Vermüllung im Bereich der Skateranlage und dass die Nutzer*innen keine Möglichkeit haben, beim Wechseln ihrer Schuhe oder bei einer Pause woanders als auf dem Boden zu sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6294 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 08.12.2024 Betreff: Höchst: Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße durch die ABG FRANKURT HOLDING Der Magistrat wird gebeten, durch den Aufsichtsratsvorsitzenden der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG), den Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef, die Leitung der ABG dazu anzuregen, die folgenden beiden Punkte umzusetzen: 1. Kauf des Parkhauses in der Emmerich-Josef-Straße von der GOLDBECK GmbH, dem aktuellen Eigentümer. 2. Übernahme des Betriebs durch die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) als Tochterunternehmen der ABG. Die PBG ist größter Parkraumbetreiber in Frankfurt am Main und bewirtschaftet 32 große Parkgaragen mit ca. 18.000 Stellplätzen im Stadtgebiet Frankfurt und ist damit hervorragend geeignet, das Management des Parkhauses zu übernehmen. Begründung: Ziel des Kaufs durch die ABG ist die Errichtung von E-Ladestationen für Pkw, Fahrradparkplätzen und der vertikalen Begrünung des Parkhauses an der Außenfassade zum Klimaschutz mittels Fassadengärten durch Installation von Gittermatten und Rankwänden. Grüne Wände tragen zu einem verbesserten Mikroklima bei und sind daher ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimaangepassten, lebenswerten Stadt. Oft ist das Parkhaus in einem unhygienischen Zustand durch Müll und Urin im Treppenhaus und den Parkebenen. Dieser Zustand soll in Zukunft verhindert und das Parkhaus fit für die Zukunft gemacht werden, um so das Förderprogramm "Innenstadt Höchst" und das Maßnahmenkonzept für die Zukunft der Nahmobilität und des Parkraums in Höchst zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 616
Höchst: Schild Andreasplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5803 entstanden aus Vorlage: OF 1076/6 vom 21.07.2024 Betreff: Höchst: Schild Andreasplatz Der Magistrat wird gebeten, in Höchst am bekannten Andreasplatz/Ecke Emmerich-Josef-Straße/Kasinostraße ein Schild mit dem Namen "Andreasplatz" anzubringen und zu erläutern, wer der Namensgeber ist. Begründung: Der Platz ist in Höchst und Umgebung unter dem Namen Andreasplatz bekannt und erscheint auch bei der Suche auf Google, nur vor Ort weist kein Schild darauf hin. Ein Schild müsste auch problemlos anzubringen sein, da es keine Postanschrift mit dieser Adresse gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2063 Aktenzeichen: 62-0
Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5654 entstanden aus Vorlage: OF 1043/6 vom 07.06.2024 Betreff: Höchst: Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrs- und Parksituation rund um den Höchster Markt zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, von den vier erstellten konzeptionellen Vorschlägen das Konzept A umzusetzen, das - eine unveränderte Verkehrsführung; - Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) und Haltebereiche um den Marktplatz herum (während der Marktzeiten) beinhaltet. In Verbindung mit der Umsetzung wird der Magistrat gebeten, regelmäßige Kontrollen zu veranlassen, um die Einhaltung der (neuen) Parkregelung zu kontrollieren. Ergänzend zu dem Konzept wird der Magistrat gebeten, - die Gehwegbreite in der Antoniterstraße zu prüfen und entsprechend der Breite Längs- oder Schrägparkplätze einzurichten; - die Installation einer festen Sitzbank und/oder von Fahrradabstellplätzen direkt vor der Markthalle zu prüfen; - die alternativen Parkmöglichkeiten in Höchst besser und weiträumig auszuschildern, insbesondere den Parkplatz in der Paulistraße (samstags geöffnet); - die Parkplätze hinter dem Schwimmbad zu markieren und ausschließlich für das Personal der BäderBetriebe und des Marktes vorzuhalten (abgesehen vorhandener Anwohnerparkplätze, die bestehen bleiben); - weitere Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe eine Stunde) in der Melchiorstraße zwischen Antoniterstraße und Leverkuser Straße einzurichten. Begründung: Der Höchster Wochenmarkt, der jeden Dienstag-, Freitag- und Samstagmorgen zahlreiche Kunden aus dem Frankfurter Westen und den Nachbargemeinden des Main-Taunus-Kreises anzieht, blickt auf eine bald 700-jährige Tradition zurück - bereits im Jahr 1356 siedelten sich nach Verleihung der Stadt- und Marktrechte durch Kaiser Karl IV. die ersten Marktstände in Höchst an. Auf dem "Einkaufsmarkt" ist für jeden, der gute Qualität und frische Ware schätzt, etwas dabei - die Marktbesucher erhalten frisches Obst und Gemüse, ebenso wie Geflügel-, Fleisch- und Wurstwaren, Käsespezialitäten, Gewürze und vieles mehr. Viele nutzen auch die Gelegenheit, sich ein Brötchen auf Wunsch frisch belegen zu lassen oder einen Kaffee in der Markthalle zu trinken. Während die lokale Höchster Wirtschaft im Wandel ist und viele alteingesessene Geschäfte bereits geschlossen wurden, hat der Höchster Markt Bestand. Entsprechend wichtig ist es, dass der Höchster Markt erhalten bleibt. Vor dem Hintergrund der angespannten Verkehrs- und Parksituation rund um den Markt - freie Parkplätze sind Mangelware, der Parkdruck (in Höchst ohnehin hoch) steigt zu Marktzeiten ebenso wie die Anzahl der Falschparker in Halteverboten - wurde ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Parkraumstudie beauftragt. Ein Ergebnis war, dass die Beschilderung auf dem Marktplatz, in der Straße Höchster Markt sowie in der Melchiorstraße, Antoniterstraße und Justinuskirchstraße einem Flickenteppich gleicht und kaum erfassbar ist. Das Verkehrsplanungsbüro hat im Ergebnis vier konzeptionelle Vorschläge zur Neustrukturierung der Verkehrs- und Parkregelungen erstellt. Nach Vorstellung und umfassender Diskussion der vier Konzepte, unter Einbeziehung der Marktbeschicker (u. a. in einem Ortstermin), wird die Umsetzung des Konzepts A befürwortet. Das Konzept A beinhaltet eine klare Parkregelung mit mehr Kurzzeitparkplätzen im direkten Umfeld. Die Anfahrt zum Markt bleibt unverändert. Für die Umsetzung ist keine Umgestaltung notwendig. Da weiterhin die Gefahr des Falschparkens im Bereich der Umfahrung besteht, sind Kontrollen notwendig. Inwieweit die Umsetzung des Konzepts A zu einer Verbesserung führt, soll nach einem Jahr durch den Ortsbeirat evaluiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2036 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5210 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 17.02.2024 Betreff: Schwanheim: Erhöhung der Sicherheit von motorisierten Zweiradfahrern auf der Leunastraße (südlicher Teil) Die südliche Leunastraße ist eine innerörtliche Straße mit zusätzlicher Beschilderung für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese wird kaum eingehalten. Die doppelte Geschwindigkeit ist eher die Regel als die Ausnahme. Die Verbindung stellt einen der beiden legalen Wege für Mopeds und Roller ("50er") zwischen den südlichen Stadtteilen und Höchst dar. Waghalsige Überholmanöver mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefährden an dieser Stelle Zweiradfahrer wie auch den jeweiligen Gegenverkehr massiv. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der südlichen Leunastraße zwischen Leunabrücke und Anbindung zur B 40 einen fest installierten Geschwindigkeitskontrollabschnitt einzurichten, um so die Einhaltung der Geschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen, um motorisierten Zweiradfahrern eine sichere Verbindung von den südlichen Stadtteilen nach Höchst anbieten zu können. Begründung: Der zweite legal für diese Fahrzeuggruppe zu nutzende Mainübergang ist die Schwanheimer Brücke, eine Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Auch an dieser Stelle wird die Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten, was diese Alternative noch gefährlicher macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1222 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 941/6 vom 17.02.2024 Betreff: Höchst: Das legale Abstellen von Schulbussen der Robert-Koch-Schule sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Schulbusse für den Schülerverkehr der Robert-Koch-Schule die für sie vorgesehene Parkfläche in der Brüningstraße nutzen können, die zurzeit regelmäßig illegal zugeparkt wird. Begründung: Die Busse parken oft über mehrere Stunden illegal halb auf dem schmalen Gehweg der Leverkuser Straße, sodass dieser kaum noch zu nutzen ist. Der Gehweg ist durch das Parken der Busse nicht nur blockiert, sondern auch beschädigt. Gehwege sind, selbst wenn sie zum Parken freigegeben sind, grundsätzlich nur von Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen zu befahren. Der Bus dürfte mindestens zwölf Tonnen haben, siehe Fotos. Quelle: Michael Falk/Die Grünen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1310 Aktenzeichen: 32-1
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5069 entstanden aus Vorlage: OF 934/6 vom 04.02.2024 Betreff: Höchst: Behindertenparkplatz an der Fußgängerzone Der Magistrat wird gebeten, 1. die Markierung auf dem Behindertenparkplatz Hostatostraße/Ecke Königsteiner Straße (nach dem Kreisel) zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; 2. auf dem Behindertenparkplatz Emmerich-Josef-Straße/Ecke Königsteiner Straße (östlich der Fußgängerzone) a) die Markierung zu erneuern und durch regelmäßige Kontrollen und entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, dass dieser nur von berechtigten Personen benutzt wird; b) die zeitliche Begrenzung auf Montag bis Samstag, 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, zu ändern oder sie ganz aufzuheben. Begründung: Gehbehinderte Personen schilderten wiederholtes Falschparken von unberechtigten Personen auf diesen Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte Menschen sind jedoch auf kurze Wege und daher auf Parken in der Nähe der Fußgängerzone angewiesen, um ihre Erledigungen zu bewältigen, auch am Wochenende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1042 Aktenzeichen: 66-3
Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 816/6 vom 17.06.2023 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, für Radfahrende, die auf der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdtstraße die Weiterfahrt zur Bolongarostraße nach rechts auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, sodass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet man dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende", ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die aber nur auf den zweiten Blick zu finden ist, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westliche Richtung nahe, sodass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2279 Aktenzeichen: 66-2
Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 entstanden aus Vorlage: OF 634/6 vom 09.11.2022 Betreff: Höchst: Sicherung des Radverkehrs Richtung Leunabrücke Vorgang: OM 2171/22 OBR 6; ST 2029/22 Der Magistrat wird aufgefordert, den sicheren Radverkehr bei der Anfahrt der Leunabrücke von Höchst aus zu ermöglichen. Dazu sollte ein Schild vor dem Bunker statt des Streckenabschnitts geradeaus explizit den Abzweig nach rechts auf die Umgehung entlang des Industriegeländes als Radweg ausweisen. Der Abschnitt geradeaus sollte durch eine Markierung auf dem Boden als nicht fahrradtauglich gekennzeichnet werden. Von der Umgehung aus sollte dann an geeigneter Stelle (erstes Foto) die Rückführung zum Radweg entlang der Straße ausgeschildert und durch die Beschilderung "Radfahrer erlaubt" auch freigegeben werden. Der Wegweiser vor dem Bunker (zweites Foto) sollte entsprechend vorgezogen werden und auf die Umgehung verweisen. Ferner sollte an der Kreuzung Liederbacher Straße/Ecke Hoechster-Farben-Straße das kaum noch erkennbare Piktogramm (drittes Foto) auf der Fahrspur aus Richtung Liederbacher Straße in Richtung Leunabrücke erneuert werden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit der Anregung vom 24.05.2022, OM 2171, darauf hingewiesen, dass der Radweg jetzt direkt und ohne Vorwarnung in einen abschüssigen Tunnel mit Stufen in der Fahrbahn führt, was offensichtlich eine Gefährdung darstellt und auch dazu führt, dass eine Abkürzung über die Wiese (viertes Foto) direkt in den Autoverkehr hinein genutzt wird, was ebenfalls gefährlich ist. Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 2029 daraufhin mitgeteilt, eine Änderung der Situation sei erst in Zusammenhang mit dem Bau der Regionaltangente West möglich, was eine Verlängerung des heutigen Zustands auf Jahre hinaus bedeuten würde. Tatsächlich ist eine Situation, in der Radfahrende an einer unübersichtlichen Stelle durch einen nicht befahrbaren Tunnel geschickt werden, was dann zu Ausweichmanövern führt, nicht verantwortbar. Der Magistrat hat auf seine Pläne für Radwege auf der anderen Straßenseite hingewiesen, die durchaus zu begrüßen sind, aber für den Radverkehr von Höchst auf die andere Mainseite keine Lösung sind, sondern nur für den in umgekehrter Richtung. Der Magistrat hat dann auch auf die "vorhandenen Wege entlang des Industriegeländes" verwiesen. Dieser Weg ist aber nicht ausgeschildert, sondern der Weg in den Tunnel. Die Erneuerung des Piktogramms ist entscheidend, um klarzustellen, das Radfahrende auch die Straße zur Leunabrücke nutzen können. Unabhängig davon sollte die Umgehung aber ausgeschildert werden, um eine zwar umständlichere, aber sicherere Option zu bieten, weil die Straße relativ viel befahren ist und für die Geradeausfahrt ein Spurwechsel durch den Rechtsabbiegerverkehr nötig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 715 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2783 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 11.09.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsberuhigte Zone an Seilerbahn Vorgang: OM 1796/22 OBR 6; ST 1551/22 Der Ortsbeirat begrüßt das vom Magistrat in der Stellungnahme ST 1551 gemachte Angebot, durch zwei Aufpflasterungen die Möglichkeit zu schaffen, die Seilerbahn zwischen Amtsgasse und Mainberg zum verkehrsberuhigten Bereich zu machen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dies möglichst bald umzusetzen. Begründung: Durch die vorgeschlagene Maßnahme würde eine sicherere Verbindung geschaffen werden zwischen dem bereits seit Jahrzehnten bestehenden verkehrsberuhigten Bereich von der Leunabrücke zum Mainberg und der kleinen Brücke über die Nidda zur Wörthspitze. Dieser sehr attraktive Bereich entlang des kleinen, alten Krans und mit Blick auf die zwei Hausboote, mit dem Bolongaropalast im Hintergrund, gehört zu diesem wichtigen Erholungsraum dazu. Die Menschen, die hier spazieren gehen, sollten dies unter dem Schutz des verkehrsberuhigten Bereichs tun können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1796 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1551 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 87 Aktenzeichen: 32 1
Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2788 entstanden aus Vorlage: OF 580/6 vom 19.09.2022 Betreff: Schwanheim: Fehlender Ausbau eines Teils des Pflugsweges Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, den löcherigen, ausgefahrenen und zugewachsenen Teil des Pflugsweges (Gemarkung 0511, Flur 18, Flurstück 8611/2) im Schwanheimer Feld dem restlichen Wegausbau mit wassergebundener Decke und Wegbreite anzupassen. Begründung: Der Pflugsweg ist für Fußgänger und Radfahrer die direkte Verbindung zwischen der Straße Schwanheimer Ufer und der Leunabrücke. Aufgrund des maroden Teils des gut frequentierten Pflugsweges besteht hier Sturzgefahr und ein Platzproblem für beide Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 198 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 472/6 vom 08.05.2022 Betreff: Höchst: Auffahrt zur Leunabrücke oberirdisch Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Radweg an der Leunastraße, von der Bahn kommend Richtung Leunabrücke, durchgängig o berirdisch befahrbar ist. Zurzeit führt dieser Weg kurz hinter dem Kulturbunker durch einen Tunnel über Stufen mit der Folge, dass Radfahrende über die Wiese auf die Straße ausweichen, was eine besondere Gefährdung mit sich bringt. Begründung: Der jetzige Zustand ist unhaltbar, der Tunnel nicht befahrbar. Der Tunnel: Der gefährliche Ausweichpfad zur Straße: Quelle: Wiebe Quelle: Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2029 Antrag vom 09.11.2022, OF 634/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3186 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 769 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1723
Höchst: Fahrradbügel installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 432/6 vom 17.03.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel installieren Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich der Poller in der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Mit dieser Anregung wird ein Vorschlag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Ludwigshafener Straße, die diesen über das Portal FFM (Frankfurt fragt mich) vorschlugen, aufgenommen (Foto anbei). Der Ortsbeirat 6 unterstützt dieses Anliegen. Poller sind sinnvoll, um Falschparken zu unterbinden, haben darüber hinaus jedoch keine weitere nützliche Funktion. Zudem fehlen Fahrradständer in diesem Bereich. Fahrradbügel beseitigen diesen Mangel und dienen darüber hinaus einem nützlichen Zweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2314 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) markieren Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße am Andreasplatz (wieder) einen Fußgängerüberweg zu markieren. Begründung: Im gesamten Bereich der Kreuzung Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße besteht keine Möglichkeit, die Straßen sicher zu überqueren, obwohl hier viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind und sich am Andreasplatz die Kita St. Josef befindet. Es ist erkennbar, dass an der genannten Stelle einmal ein Fußgängerüberweg markiert war (siehe Foto). Aufgrund der beschriebenen Situation ist es dringend erforderlich, dass zumindest hier wieder ein sicherer Fußgängerüberweg geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Antrag vom 22.08.2022, OF 539/6 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1798 entstanden aus Vorlage: OF 389/6 vom 22.02.2022 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen (z. B. die Anbringung von Klemmfixen), um den Radfahrstreifen an der Einmündung der Justinuskirchstraße in die Emmerich-Josef-Straße gegen falsch parkende Pkw abzusichern. Begründung: An der genannten Stelle befindet sich an der Einmündung ein Radfahrstreifen, damit die gegen die Einbahnstraße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer sicher in die Emmerich-Josef-Straße einbiegen bzw. geradeaus Richtung Marktplatz gelangen können. Auf der gesamten Länge der Markierung besteht absolutes Halteverbot (sogar ein Schild der VGF an der Hauswand weist darauf hin). Dennoch wird hier oftmals geparkt (siehe Foto 1), nicht selten auf dem gesamten Radfahrstreifen. Dadurch wird vor allem der Busverkehr immer wieder stark beeinträchtigt, da dieser dann nicht mehr aus der Emmerich-Josef-Straße in die Justinuskirchstraße einbiegen kann, was Staus sowie Verspätungen der Busse zur Folge hat. Wie schwierig es für Busse (nicht einmal Gelenkbusse) ist, auch wenn die Einmündung weitgehend frei ist, hier einzubiegen, wird auf Foto 2 deutlich. Steht dann noch ein Fahrzeug auf dem noch "freien" Platz zur Einmündung hin, hat der Bus keine Chance, seine Fahrt fortzusetzen. Daher ist es hier unerlässlich, mit geeigneten Maßnahmen (z. B. "Klemmfixe") das verbotene Parken zu verhindern. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1553 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 296 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 363 entstanden aus Vorlage: OF 92/6 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrskontrollen Höchst Mainufer Batterie Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass am Höchster Mainufer besonders in dem Bereich Maintor bis Leunabrücke Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer den Weg sicher und gefahrlos benutzen können. Begründung: E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer fahren häufig mit Maximalgeschwindigkeit auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer frontal zu und weichen im letzten Moment aus. In Höhe der Schiffsmeldestelle ist es mitunter ein gefährliches Unterfangen, den Rad- und Fußweg zu überqueren, um an das Mainufer zu gelangen. Immer wieder fahren auch Motorroller auf dem Rad- und Fußweg. Weiter gehört kontrolliert, ob E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer die Regeln einhalten. So ist häufig zu beobachten, dass zwei bis drei Personen einen E-Scooter gleichzeitig nutzen und das Mindestalter von 14 Jahren unterschritten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1972 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1452/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in der Stellungnahme ST 85 erwähnten Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit der Anregung OM 5051 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats, ST 85, nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 und 2: Fotos mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße Quelle: Twitter @MRSCHMBRGR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1083 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6791 entstanden aus Vorlage: OF 1385/6 vom 03.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Adolf-Haeuser-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Radfahrstreifen an der Adolf-Haeuser-Straße ab dem Busbahnhof bis zur Kreuzung mit der Leunastraße zu verlängern. Begründung: In der Adolf-Haeuser-Straße ist nur ein kurzes Stück vor der Kreuzung mit der Leunastraße als Radfahrstreifen markiert. Wenn zwei Autos oder ein Bus dort an der Ampel halten, kann man den Radfahrstreifen nicht erreichen. Ein Radfahrstreifen ab dem Busbahnhof würde die Radfahrenden wesentlich unterstützen und das Fahren sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Verladekran Niddamündung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6346 entstanden aus Vorlage: OF 1327/6 vom 27.07.2020 Betreff: Höchst: Verladekran Niddamündung Der Magistrat wird gebeten, den Verladekran an der Niddamündung so instand zu setzen, dass er als Industriedenkmal erhalten bleibt. Sollte die Stadt nicht Eigentümer sein, wird der Magistrat gebeten, mit dem Eigentümer entsprechend in Kontakt zu treten und auf mögliche Hilfen hinzu weisen. Begründung: Der Verladekran an der Niddamündung ist ein Zeitzeuge für die verschiedenen Tätigkeiten (historischer Handelsplatz) am Höchster Mainufer bzw. Höchster Hafen. Zusammen mit dem größeren Ladekran in der Nähe der Leunabrücke ist er ein wichtiger Bestandteil der Erinnerung an den Höchster Hafen, daher ist der Erhalt des Krans für die Geschichte von Höchst von großer Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1271 Aktenzeichen: 60 3
Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1243/6 vom 17.02.2020 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Förderprogramm Innenstadt Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von dem Marktplatz, den Geschäften oder den öffentlichen Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) miteinbezogen werden, insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5438 entstanden aus Vorlage: OF 1170/6 vom 08.11.2019 Betreff: Höchst: Mülleimer an der Skateranlage unter der Leunabrücke aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Skateranlage unterhalb der Leunabrücke in Frankfurt-Höchst einen oder mehrere geeignete Mülleimer aufzustellen und für die regelmäßige Entleerung zu sorgen. Begründung: Die Skateranlage wird sehr gut angenommen. Dies ist erfreulich, aber auch mit einem erhöhten Müllaufkommen in diesem Bereich verbunden. Da hier Mülleimer aktuell komplett fehlen, ist leider aktuell häufig eine starke Vermüllung zu beobachten. Mit der Aufstellung von Mülleimern kann hier entgegengewirkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 221 Aktenzeichen: 67 0
Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 1176/6 Betreff: Schwanheim: Neuen Klimaschutzwald aufforsten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Flächen im Besitz der Stadt sind oder in Besitz genommen werden können um dort einen Klimaschutzwald zu errichten: 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Begründung: Waldbäume speichern Kohlenstoff und helfen damit den Klimawandel zu verlangsamen. Nach einer Studie der ETH Zürich gibt es weltweit ein Aufforstungspotential 0,9 Milliarden Hektar Flächen, die der Ökologe Thomas Crowther identifiziert hat. Dort könnten 1,2 Billionen Bäume gepflanzt und so 205 Gigatonnen Kohlenstoff aus der Luft entzogen werden. Unter der Überschrift "Global denken und lokal handeln" kann auch in Frankfurt neuer Klimaschutzwald entstehen. Im Schwanheimer Unterfeld gibt es potentielle Aufforstungsflächen entlang der Südumgehung Höchst (B40a). Anlagen: jeweiliger Lageplan der zu prüfenden Flächen -blau markiert- (Quelle: https://geoinfo.frankfurt.de) 1. Nördlich der B40a Gemarkung Schwanheim, Flur 32, Flurstücke 78 bis 106. 2. Südwestlich der Leunastraße Gemarkung Schwanheim, Flur 30, 279/3 bis 297/1 (exklusive der Flurstücke 289/5,289/7, 289/18, 289/19). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1176/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRadfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 1110/6 vom 21.08.2019 Betreff: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße den Radfahrstreifen in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße in dem Bereich, in dem er auf gleicher Höhe mit der Fahrbahn liegt, gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge abzusichern. Begründung: Da dieser Radfahrstreifen entgegen der Fahrtrichtung des Autoverkehrs verläuft, gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Radfahrer, wenn sich haltende oder parkende Kraftfahrzeuge darauf befinden. Das führt schnell zu gefährlichen Situationen. Leider hält auch die erst vor relativ kurzer Zeit aufgebrachte rote Markierung Autofahrer nicht davon ab, ihre Fahrzeuge dort abzustellen. Deshalb ist eine Sicherung des Radfahrstreifens möglichst zur Fahrbahnseite hin erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 85 Antrag vom 03.01.2021, OF 1452/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7119 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4868 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 23.07.2019 Betreff: Höchst, Nied und Unterliederbach: Parksündern durch bauliche Maßnahmen entgegenwirken Der Magistrat wird gebeten, in der Emmerich-Josef-Straße (Stadtteil Höchst) zwischen der Königsteiner Straße und dem Parkplatz der Kasinostraße (Andreasplatz) aufseiten der Deutschen-Bank-Filiale kleine Betonblöcke auf den Rand des Bordsteins zu legen, sodass ein Parken auf der "linken Seite" nicht weiter möglich ist. Vor dem Haus im Nieder Kirchweg 39 (Stadtteil Nied) ist eine Bushaltestelle. Hinter dem markierten Parkplatzstreifen, auf der Grenzmarkierung und dahinter im Busbereich parken leider öfters Fahrzeuge. Auch vor dem Haus Nieder Kirchweg 31 wurde eine ähnliche Situation gemeldet. Dort parken sie sogar teilweise auf dem Radweg. Fahrradbügel (oder Poller) könnten diese ärgerliche Situation beheben. Der Magistrat wird daher gebeten, Fahrradbügel (oder Poller) an dieser Stelle anzubringen. Der Magistrat wird abschließend gebeten, vor dem Eingang der Euckenstraße 36 bis 38 (Stadtteil Unterliederbach) Fahrradbügel (oder Poller) aufzustellen, damit die Müllabfuhr die großen Mülltonnen auch mit Sicherheit entleeren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2156 Antrag vom 03.02.2020, OF 1237/6
Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 952/6 vom 16.02.2019 Betreff: Höchst: Wildpinkeln auf dem Andreasplatz unterbinden Der Magistrat wird gebeten, den Bereich vor der Kath. Kindertagesstätte St. Josef (Emmerich-Josef-Straße 14) so umzugestalten, dass das Wildpinkeln unmittelbar gegen den Außenbereich der Kita unterbunden oder zumindest stark erschwert wird. Begründung: Die Stelle unmittelbar vor der Kita hat sich insbesondere im Sommer 2018 zu einem Hotspot für Wildpinkler entwickelt. Fast jeden Morgen (manchmal auch mittags) waren deutlich sichtbare und riechbare menschliche Urinspuren vorhanden. Hinter dieser Pinkelstelle schließt unmittelbar das Außengelände für die Kinder an. Für die Kinder, aber auch für die Erzieherinnen ist dies ein unhaltbarer Zustand, der dringend verändert werden muss. Nicht nur aus geruchstechnischen Gründen, sondern auch unter hygienischen Gesichtspunkten sollte hier kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Das erste Bild zeigt die Situation im Sommer 2018, das zweite Bild gewährt einen Einblick auf die unmittelbare Gegenseite der Pinkelstelle im Inneren des Kita-Geländes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1117 Aktenzeichen: 79 2
Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 954/6 vom 11.03.2019 Betreff: Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und praktikabel erscheint, eine Schnellbuslinie zwischen Höchst und Schwanheim einzurichten. Die Route könnte folgendermaßen verlaufen: Vom Höchster Bahnhof über die Leunabrücke und die Bundesstraße B 40 nach Schwanheim, anschließend analog zur Buslinie 62 (Geisenheimer Straße, Rheinlandstraße, Martinskirchstraße und Mauritiusstraße) und wieder zurück. Begründung: Der Vorschlag wurde aus der Bevölkerung an den Ortsbeirat herangetragen. Er scheint tatsächlich geeignet, eine Verbindung zwischen Schwanheim und Höchst herzustellen, die deutlich kürzere Fahrzeiten als die bestehende Verbindung über die Buslinie 51 mit sich bringen würde. Damit wäre Schwanheim wesentlich besser an Höchst, aber auch an das überregionale S-Bahn-Netz angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1188 Antrag vom 01.07.2019, OF 1071/6 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4866 Aktenzeichen: 92 11
Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 entstanden aus Vorlage: OF 971/6 vom 24.03.2019 Betreff: Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen zu definieren, um Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze im Frankfurter Westen zu realisieren. Wohnmobilisten für ein bis zwei Tage einen legalen Stellplatz anbieten zu können, fördert den Kurzzeittourismus. Eine Infrastruktur, wie Wasser, Strom oder Toiletten, ist hierfür nicht erforderlich. Die öffentlichen Parkplätze, wel che ohne solch ein Angebot von Wohnmobilen belegt werden, stehen dann Anwohnern und Besuchern wieder zur Verfügung. Im Bereich von Höchst wird der Magistrat gebeten, Kontakt mit der Infraserv aufnehmen, um, falls möglich, einige Parkplätze an der Leunastraße auf der Schwanheimer Seite umzuwidmen. Begründung: Der Wohnmobiltourismus ist die am stärksten wachsende Tourismusbranche. Ein entsprechendes Angebot wird zusätzliche Gäste in den Frankfurter Westen bringen, was die weitere Entwicklung der Stadtteile stärkt. Besonders an Wochenenden und zu Festen stellt dieses Angebot eine Bereicherung dar. Für ganz Frankfurt stehen zurzeit nur die Stellplätze auf dem City Camp Frankfurt in Heddernheim zur Verfügung. Hier verschläft Frankfurt einen touristischen Trend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6155 Aktenzeichen: 61 1
Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brüningpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4113 entstanden aus Vorlage: OF 900/6 vom 04.01.2019 Betreff: Ampel in der Bolongarostraße vor der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. dem Brüningpark Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage in der Bolongarostraße im Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage bzw. des Brüningparks eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße anzubringen. Begründung: An dieser Stelle dürfen Fahrradfahrer die Bolongarostraße in Fahrtrichtung Brüningstraße benutzen. Sie können aber nicht erkennen, ob die Ampel für Fußgänger Grün zeigt. Daher kam es, wie Bürger berichteten, schon zu gefährlichen Situationen. Eine Lichtkammer für Fahrradfahrer in Richtung Brüningstraße würde die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 810 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 15.11.2018 Betreff: Höchst: Fahrradschutzstreifen in der Leverkuser Straße/Ecke Bolongarostraße Der Magistrat wird gebeten, den von der Bolongarostraße in die Leverkuser Straße führenden Fahrradschutzstreifen bis mindestens zur Emmerich-Josef-Straße weiterzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, ist durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein für den Radverkehr sicheres Einfädeln in den Straßenbereich gewährleistet ist. Begründung: Der auf einer ehemals schraffierten Fläche angelegte Fahrradschutzstreifen führt von der Ampel in der Bolongarostraße im Bereich der Rudolf-Schäfer-Anlage in die Leverkuser Straße und endet dort vor einem Parkplatz, ohne dass für Autofahrer erkennbar ist, dass hier Radfahrer unvermittelt in die Straße einfahren müssen. Dies stellt für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefährdung dar. Der Fahrradschutzstreifen sollte deshalb möglichst bis zur nächsten Kreuzung weitergeführt werden oder der Radverkehr ist am Ende des Fahrradschutzstreifens sicher auf die Straße zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 544 Aktenzeichen: 32 1
Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3795 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 08.10.2018 Betreff: Lkws im Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße Der Magistrat wird gebeten, die Problematik der illegal in den Kelsterbacher Weg westlich der Leunastraße einfahrenden und dort parkenden Lkws effektiver anzugehen, als dass man nur Verbotsschilder aufstellt und den Anwohnern mitteilt, die Einhaltung des Verbots könne man aber nicht kontrollieren. Begründung: Im Bereich des Kelsterbacher Wegs westlich der Leunastraße werden nach Beobachtung von unmittelbaren Anliegern Lkws, Kleintransporter und Pkws abgestellt. Dabei kommt es zu erheblichen Belästigungen der Anwohner durch Müllablagerungen und Lärm sowie teilweise auch zu Einbrüchen. Eigentlich ist die Einfahrt in diesen Teil der Straße durch entsprechende Verbotsschilder untersagt. Die Schilder werden jedoch missachtet und den Anwohnern sei nach deren Aussage von der Polizei mitgeteilt worden, man habe nicht das Personal, diesen Bereich zu überwachen. Dies kann so nicht hingenommen werden. Der Ortsbeirat 6 hat bereits mehrfach mehr Personal für die Verkehrsüberwachung gefordert, der Bedarf wird immer offenkundiger. Der Magistrat wird hiermit noch einmal ausdrücklich aufgefordert, sich der Problematik anzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 244 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrskonzept für Höchster Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3213 entstanden aus Vorlage: OF 722/6 vom 03.06.2018 Betreff: Verkehrskonzept für Höchster Innenstadt Vorgang: OM 4856/11 OBR 6; ST 522/13 Der Magistrat wird gebeten, endlich ein umfassendes Verkehrskonzept für die Höchster Innenstadt zu erarbeiten. Dies soll im Rahmen eines Partizipationsprozesses mit allen vor Ort Betroffenen geschehen. Begründung: Rund um die vehemente Debatte über die Setzung eines Pollers in einer Altstadtgasse hat sich gezeigt, wie schwierig die Verkehrssituation in der Höchster Innenstadt ist. Dies gilt sowohl für den fließenden als auch für den ruhenden Verkehr. Punktuelle Maßnahmen führen nur zu Verdrängung und zu strittigen Auseinandersetzungen unter den Betroffenen. Es ist hier Aufgabe der Stadt, einen Interessensausgleich zu erarbeiten und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren. Auf frühere Forderungen des Ortsbeirats nach einem solchen Verkehrskonzept hat sich der Magistrat leider immer weggeduckt. In der Vorlage OM 4856 hatte der Ortsbeirat die nachfolgende Forderung an den Magistrat gerichtet: "Der Magistrat wird gebeten, ein Verkehrskonzept für den Bereich Melchiorstraße, Hilligengasse, Storchgasse und Emmerich-Josef-Straße zu entwickeln, um die unzumutbare und teilweise auch gefährliche Verkehrssituation zu beheben." Schon zwei Jahre später antwortete der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 12.04.2013, ST 522, abschließend. In ihr war zu lesen: "Bei den in der Anregung angesprochenen Straßen handelt es sich um das Kerngebiet von Höchst. Veränderungen in diesem Bereich haben daher entscheidenden Einfluss auf das gesamte Verkehrsgeschehen im Stadtteil. Eine separate Erstellung eines Verkehrskonzeptes für diese vier Straßen würde deshalb eine Überarbeitung des Stadtteilverkehrsplans aus dem Jahr 2003 erfordern." Diese Einschätzung des Magistrats war und ist völlig richtig. Leider sind den Worten keine Taten gefolgt, und deshalb wird es allerhöchste Zeit. Nicht nur die 2011 angesprochenen Straßen, sondern die komplette Innenstadt von Höchst braucht ein zeitgemäßes und konsistentes Verkehrskonzept. Und der Magistrat sollte jetzt damit beginnen, ehe weiterer Unfrieden in der Bevölkerung durch Einzelmaßnahmen produziert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 522 Antrag vom 04.08.2018, OF 760/6 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3393 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 814 Aktenzeichen: 61 1
Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2017, OF 507/6 Betreff: Höchst: Verkehrsführung in der Leunastraße bei Planung der Regionaltangente West (RTW) überdenken Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls zusammen mit der Planungsgesellschaft nachfolgende Frage zu prüfen und zu beantworten: Kann bei der Planung der Regionaltangente West (RTW) in der Leunastraße die vorgesehene Verkehrsführung dahingehend geändert werden, dass wie bisher (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) das Linksabbiegen in die Emmerich-Josef-Straße sowie die Brüningstraße möglich ist. Begründung: Nach den bisher vorgestellten Plänen zur RTW ist das Linksabbiegen (bei Fahrtrichtung Leunabrücke) in die o.g. Straßen nicht mehr vorgesehen. Beide Straßen sind aber wichtige Verbindungen in das Zentrum von Höchst, sowie den Höchster Markt. Unter anderem durch Verlegung des geplanten Haltepunkts in Richtung des Höchster Bahnhofs könnten diese Verbindungen erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.10.2017, OF 526/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 647 2017 Auskunftsersuchen V 648 2017 1. Die Vorlage OF 507/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 526/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1923 entstanden aus Vorlage: OF 455/6 vom 06.07.2017 Betreff: Höchst: Verkehrssicherheit in der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, - die Zufahrt für Pkws und Lkws in die Königsteiner Straße über die Melchiorstraße nach der Hofeinfahrt der Liegenschaft Melchiorstraße 1 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller; - in der Melchiorstraße zwischen Albanusstraße und Königsteiner Straße geeignete Maßnahmen umzusetzen, die ein Parken im absoluten Halteverbot und das Fahren auf dem nördlichen Bürgersteig verhindern, z. B. durch Setzen von Pollern neben den Fahrbahnabsenkungen; - die Anlieferung von Waren für die Geschäfte in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße in der Zeit von 11:00 Uhr bis 05:00 Uhr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden, z. B. steuerbare, versenkbare Poller an den Einfahrten am Kreisel und der Emmerich-Josef-Straße; - bis zur Umsetzung baulicher Maßnahmen Verkehrskontrollen in den frühen Morgenstunden zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr und den späten Abendstunden zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr durchzuführen. Begründung: Die Anwohner der Melchiorstraße und der Fußgängerzone der Königsteiner Straße werden zunehmend von rücksichtslosen Autofahrern und dem Anlieferverkehr belästigt und gefährdet, da sich nicht an die Regeln gehalten wird. Es wird im Halteverbot geparkt und über die Bürgersteige gefahren, um dem Gegenverkehr oder anliefernden Fahrzeugen auszuweichen. Bereits gegen 03:00 Uhr wird die Königsteiner Straße zum Anliefern angefahren. Es wird überhaupt in und an die Königsteiner Straße gefahren, dabei werden die Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" mit Zusatz "Anlieger frei" missachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 255 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1568 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1243 entstanden aus Vorlage: OF 310/6 vom 29.01.2017 Betreff: Kreuzung Leunastraße/Hoechster-Farben-Straße - Fahrradampel durchgängig ausführen Der Magistrat wird gebeten, durch Austausch der Sinnbilder in den Leuchtfeldern an der zweiten Ampel in Richtung Sindl ingen sicherzustellen, dass von Höchst in Richtung Sindlingen fahrende Radlerinnen und Radler auch die zweite Ampel nach der Mittelinsel benutzen dürfen. Begründung: Fußgängerinnen und Fußgänger haben die Möglichkeit, die Fahrbahn zu überqueren bzw. die Kreuzung zu betreten, bevor der nach rechts in Richtung Liederbacher Straße abbiegende Kraftverkehr Einfahrt in die Kreuzung erhält. Auch die Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten durch eine Fußgänger-/Radfahrerampel Grün, dürften dann allerdings nicht weiterfahren, weil das darauffolgende Signal nur für Fußgänger gilt. Hier ist die Situation nicht klar und könnte zu Unsicherheiten bei regeltreuen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 841 Aktenzeichen: 32 1
Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1086 entstanden aus Vorlage: OF 282/6 vom 03.12.2016 Betreff: Unterführung der Leunastraße im Bereich der Hostatoschule Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger- und Radfahrerunterführung zur Querung der Leunastraße stillzulegen und das gewonnene Gelände im Bereich der Hostatostraße der Hostatoschule für deren Erweiterung zur Verfügung zu stellen. Begründung: Aufgrund geänderter Wegebeziehungen und Zugänge/Zufahrten zum Industriepark wird diese Fußgänger- und Radfahrerunterführung von der Bevölkerung nicht mehr benutzt. Die Unterführung unterliegt allerdings einem Unterhaltungs- und Pflegeaufwand und verursacht laufende Kosten. Die angrenzende Hostatoschule benötigt jedoch dringend Platz für einen Erweiterungsbau, der an diese Stelle gewonnen werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 812 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1892 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 499 Aktenzeichen: 66 6
Zweiter Versuch: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße durchgängig ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 234 entstanden aus Vorlage: OF 73/6 vom 13.06.2016 Betreff: Zweiter Versuch: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße durchgängig ermöglichen Vorgang: OM 1194/12 OBR 6; ST 1232/12 Der Magistrat wird gebeten, das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße nun doch durchgängig, also auch zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße, zu ermöglichen. Die dafür nötigen baulichen Maßnahmen, wie sie in der Vorlage ST 1232 beschrieben wurden, sind auszuführen, wenn dabei nicht mehr als zwei Autoparkplätze verloren gehen. Begründung: Bereits 2012 regte der Ortsbeirat an, die Albanusstraße zwischen Emmerich-Josef-Straße und Hostatostraße wieder für das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu öffnen. Dies war vorher schon einmal so gewesen, doch wurde diese Öffnung dann in der Zeit von Bauarbeiten wieder aufgehoben und danach nicht mehr eingerichtet. Auf die Anregung antwortete der Magistrat dann, man könne die Öffnung nur durchführen, wenn auf Kosten von einem oder zwei Autoparkplätzen eine Fahrradpforte im Einmündungsbereich Albanusstraße/Hostatostraße eingerichtet wird (vgl. ST 1232). Daraufhin entschied sich eine knappe Mehrheit im Ortsbeirat gegen das durchgängige Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Albanusstraße. Seitdem sind nun schon wieder vier Jahre vergangen und das Radfahren gegen die Einbahnstraße ist in Frankfurt noch selbstverständlicher geworden. Ursprüngliche Ängste vor vermehrten Unfällen haben sich als unbegründet erwiesen. Insgesamt ist die Einsicht in die Vorteile einer veränderten Verkehrspolitik, die sich für eine Förderung des umweltfreundlichen Radverkehrs auch dann ausspricht, wenn einmal ein oder zwei Autoparkplätze betroffen sind, weiter gestiegen. Es ist also einen Versuch wert, an dieser Stelle nun doch noch die Durchgängigkeit des Radfahrens in beiden Richtungen zu ermöglichen. Radfahren gegen die Einbahnstraße verkürzt die Wege, macht das Radfahren nach den gemachten Erfahrungen zweifellos attraktiver und bremst den Autoverkehr, was in Wohngebieten von allen Anwohnerinnen und Anwohnern gewünscht wird. Eine kleine Wegstrecke zwischendurch darf nicht in einer Richtung ein Hindernis werden, wie es jetzt in der Albanusstraße der Fall ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1357
Konzept zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied wieder aufgreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4907 entstanden aus Vorlage: OF 1562/6 vom 03.01.2016 Betreff: Konzept zur Umgestaltung der Mainzer Landstraße in Nied wieder aufgreifen Die Mainzer Landstraße durchschneidet den Stadtteil Nied aufgrund ihrer Breite und des zu Zeiten, als Straßen noch allein für Autos geplant wurden, schlecht gestalteten Gleiskörpers der Straßenbahn mit einer erheblichen Trennwirkung. Bereits vor einigen Jahren wurden dem Ortsbeirat Pläne zur Umgestaltung und Verschönerung dieses Straßenabschnitts durch den Magistrat vorgestellt. Leider sind jetzt aber Jahre vergangen, ohne dass etwas Konkretes geschehen ist. Der Magistrat wird daher gebeten, die Pläne zur Umgestaltung und Verschönerung der Mainzer Landstraße im Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Kreuzung Nied Kirche wieder aufzugreifen und dem Ortsbeirat 6 baldmöglichst vorzustellen. In die Vorstellung sollen der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Luthmerstraße" und die Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße ebenfalls mit einbezogen werden . Begründung: Durch den Bau und die Anbindung der Leunabrücke hat die Mainzer Landstraße im genannten Bereich nicht mehr die Bedeutung als Hauptverkehrsstraße, die sie früher einmal hatte. Die vor diesem Hintergrund durch den Magistrat bereits erarbeiteten Pläne zur Umgestaltung sollten nicht in den Schubladen verschwinden, sondern forciert angegangen werden. Die Umsetzung dieser Pläne würde die Straße und den Stadtteil erheblich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 644 Aktenzeichen: 60 10
Ideen
Trassen der Regionaltangente West (RTW): Vorschlag zur Einsparung von CO2-Emissionen, Bau- und Unterhaltungskosten im Bereich Schwanheimer Wald
Derzeit ist geplant, die RTW-Trasse zwischen Höchst und Flughafen mitten durch den "Schwanheimer Knoten" und über die B40 hinweg über eine 2,1 km lange Kette von Brücken, Stelzen, Galerien und stützwandbewehrten Dämmen (in der Abbildung rot) zu führen. Allein dieser Abschnitt trägt mit mehreren 100 Mio Euro erheblich zu den Baukosten von geschätzt 1000 Millionen € und 7200 to an CO2-Ausstoß allein für den Beton bei. Dieser Plan entstand zum Schutz des Fauna-Flora-Habitats (FFH) "Schwanheimer Wald" (grün und gelb). Der folgende Alternativvorschlag erlaubt den Bau zu deutlich geringeren Kosten und Klimabelastungen ohne das FFH wesentlich zu beeinträchtigen: - Rückbau der Auffahrt von Kelsterbach, Schwanheimer Weg auf die B40 Nordost (= B40 NO), Umleitung des Verkehrs auf die nahe AS Leunastraße - Neubau des Verbindungsbogens B40 S ==> NO sowie der Richtungsfahrbahn B40 NO ==> W zwischen AS Leunastr und Schwanheimer Knoten je eine Fahrbahnbreite weiter nordwestlich (lila), knapp südöstlich der Linie der derzeit geplanten RTW-Trasse; Einrichtung der heutigen Richtungsfahrbahn B40 W ==> NO für die Gegenrichtung - Bau der RTW-Trasse auf den damit freiwerdenden heutigen Straßentrassen (hellblau) - Kreuzung zwischen RTW und B40 NO mittels einfacher Brücke statt aufwendiger Galerie. - Weitgehend niveaugleiche Führung der RTW-Trasse am Rand des FFH. Der Verzicht auf die vielen Ingenieurbauwerken reduziert nicht nur die Bau-, sondern auch die Unterhaltungskosten deutlich. Abb 1 zeigt heutige Planung, Abb 2 und 3 die Alternative so, dass die Beziehung zwischen "heute" und Vorschlag gut erkennbar ist (Abb 2), bzw so, dass der Platzbedarf der Trassen im Vordergrund steht.