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Rückbau von Einfahrten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 827

Betreff: Rückbau von Einfahrten Der Magistrat genehmigt Grundstückzufahrten nur dann, wenn diese zu einem Stellplatz führen. Die Gehwegabsenkung zur Liegenschaft Oberweg 31 kann nicht als Zufahrt zu einem Stellplatz genutzt werden, da diese zu schmal ist. Daher wird hier die Absenkung im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten zurückgebaut. Wie in ST 1652/2018 ausgeführt, wird nach dem Rückbau geprüft, ob ein Fahrradabstellplatz bereitgestellt werden kann. Die Gehwegabsenkung zur Liegenschaft Oberweg 57 bleibt bestehen, da hier eine Nutzung als Stellplatz möglich ist.

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