Rückbau von Einfahrten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.05.2019, ST 827 Betreff: Rückbau von Einfahrten
Der
Magistrat genehmigt Grundstückzufahrten nur dann, wenn diese zu einem
Stellplatz führen. Die Gehwegabsenkung zur Liegenschaft Oberweg 31 kann nicht
als Zufahrt zu einem Stellplatz genutzt werden, da diese zu schmal ist. Daher
wird hier die Absenkung im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten zurückgebaut. Wie
in ST 1652/2018 ausgeführt, wird nach dem Rückbau geprüft, ob ein
Fahrradabstellplatz bereitgestellt werden kann. Die Gehwegabsenkung zur Liegenschaft Oberweg 57
bleibt bestehen, da hier eine Nutzung als Stellplatz möglich ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2018, OM 3057