Rückbau von Einfahrten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST
1652
Betreff: Rückbau von
Einfahrten Vorläufige Stellungnahme: Ob die Grundstückszufahrten an den beiden genannten
Stellen des Oberwegs rechtlich notwendig sind, ergibt sich aus § 5 der
Hessischen Bauordnung. Der Magistrat prüft, ob für die Zufahrten eine
Genehmigung vorliegt und ob diese gegebenenfalls noch benötigt werden. Die Bereitstellung eines Fahrradabstellplatzes auf
der Fahrbahn wird befürwortet. Eine Umsetzung kann jedoch erst erfolgen, wenn
die Möglichkeiten des Rückbaus der Einfahrten abschließend geprüft sind.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2018, OM 3057