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Rückbau von Einfahrten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1652 Betreff: Rückbau von Einfahrten Vorläufige Stellungnahme: Ob die Grundstückszufahrten an den beiden genannten Stellen des Oberwegs rechtlich notwendig sind, ergibt sich aus § 5 der Hessischen Bauordnung. Der Magistrat prüft, ob für die Zufahrten eine Genehmigung vorliegt und ob diese gegebenenfalls noch benötigt werden. Die Bereitstellung eines Fahrradabstellplatzes auf der Fahrbahn wird befürwortet. Eine Umsetzung kann jedoch erst erfolgen, wenn die Möglichkeiten des Rückbaus der Einfahrten abschließend geprüft sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3057

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