Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST
827
Betreff: Entfernung der
Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach Die Freigabe von Gehwegen für den
Radverkehr erfolgt in der Regel, wenn es ein nachvollziehbares Bedürfnis gibt,
diese Wege mit dem Fahrrad zu nutzen (z. B. zur Vermeidung von Umwegen oder
aufgrund eines konkreten Schutzbedürfnisses). Die damit verbundenen Regelungen
der Straßenverkehrs-Ordnung wie Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit sind
eindeutig und Zuwiderhandlungen somit zu sanktionieren. Ein Verbot für
Radfahrende müsste jedoch ebenso überwacht bzw. kontrolliert werden, wie ein
Verstoß gegen die derzeit geltenden Regeln. Außerdem würde ein Ausschluss des
Radverkehrs das nachvollziehbare Anliegen, diesen Weg zu befahren, ignorieren.
Da die beschriebenen Konflikte die
Folge eindeutigen Fehlverhaltens und somit auch nicht durch ein offizielles
Verbot sämtlichen Radverkehrs zu vermeiden sind, wird die derzeitige Regelung
beibehalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.01.2018, OM 2688