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Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 827 Betreff: Entfernung der Beschilderung "Radfahrer frei" an der Straße Am Urselbach Die Freigabe von Gehwegen für den Radverkehr erfolgt in der Regel, wenn es ein nachvollziehbares Bedürfnis gibt, diese Wege mit dem Fahrrad zu nutzen (z. B. zur Vermeidung von Umwegen oder aufgrund eines konkreten Schutzbedürfnisses). Die damit verbundenen Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung wie Rücksichtnahme und Schrittgeschwindigkeit sind eindeutig und Zuwiderhandlungen somit zu sanktionieren. Ein Verbot für Radfahrende müsste jedoch ebenso überwacht bzw. kontrolliert werden, wie ein Verstoß gegen die derzeit geltenden Regeln. Außerdem würde ein Ausschluss des Radverkehrs das nachvollziehbare Anliegen, diesen Weg zu befahren, ignorieren. Da die beschriebenen Konflikte die Folge eindeutigen Fehlverhaltens und somit auch nicht durch ein offizielles Verbot sämtlichen Radverkehrs zu vermeiden sind, wird die derzeitige Regelung beibehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2688

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