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Bewohnerparken in der Weilburger Straße endlich ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß dem Bericht des Magistrats vom 16. August 2019, B 299, werden die Änderungen beim Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt. In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden 37 Zonen einzuführen. Bewohnerinnen und Bewohner mit Bewohnerparkausweis dürfen an den bewirtschafteten Parkständen kostenfrei parken. Der Magistrat beginnt mit der bestehenden Bewohnerparkzone im Westend. Die weiteren Bewohnerparkzonen werden sukzessive abgearbeitet. Kriterien zur Priorisierung sind die NOx-Belastung und der Parkdruck. In der zweiten Stufe wird das Bewohnerparken um circa 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt. Hier wird dann auch der Bereich um die Weilburger Straße berücksichtigt. Die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen kann erfolgen, sobald die notwendige Anzahl an Überwachungskräften der Städtischen Verkehrspolizei zur Verfügung steht. Dies schafft die Voraussetzungen für eine regelhafte und ausreichende Überwachungsintensität des ruhenden Verkehrs. Die Einrichtung einer Zone ist sehr zeitaufwendig, weil viele Voraussetzungen vorliegen müssen, wie insbesondere ein herrschender Parkdruck. Zudem müssen die Bürgerinnen und Bürger im Verfahren beteiligt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es nicht möglich, bestimmte Bereiche vorzuziehen. Die Stadt Frankfurt wächst kontinuierlich, sowohl was die Einwohnerzahl als auch die Anzahl zugelassener Kfz anbelangt. Auch die Zahl der Pendlerinnen und Pendler nimmt zu. Dies führt zu einer Zunahme der verkehrlichen Probleme, auch in der Weilburger Straße. Einschränkungen für den Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraumes sind an sehr enge rechtliche Vorgaben gebunden. Der Magistrat hat deshalb keine Handhabe, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bahn und der EVG das Parken im öffentlichen Straßenraum zu untersagen.