Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST
822
Betreff: Ringstraßenbahn -
Umsetzung der Planung Schloßstraße Gemäß dem Gesamtverkehrsplan
Frankfurt am Main 2004 sollte die Ringstraßenbahn auf dem Gebiet des
Ortsbeirates 2 über die Rödelheimer Straße - Kirchplatz - Ginnheimer Straße und
Ginnheimer Landstraße geführt werden. Die Machbarkeitsstudie zur
Ringstraßenbahn hat gezeigt, dass dieser Abschnitt aufgrund der beengten
straßenräumlichen Gegebenheiten nur sehr aufwändig zu realisieren wäre.
Daher wurde eine Streckenführung empfohlen, die zwischen den Knotenpunkten
Adalbert-/Schloßstraße und Ginnheimer
Landstraße/Frauenlobstraße/Franz-Rücker-Allee auf den vorhandenen Gleisen der
heutigen Linie 16 verläuft. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde im
Magistratsbericht B 381 vom 19.10.2015 dargelegt. Im zugehörigen
Stadtverordnetenbeschluss § 6613 vom 17.12.2015 lautet die Ziffer II.3: "Für
die weitere Planung der Ringstraßenbahn wird die in der Machbarkeitsstudie
(B 381/15) empfohlene, vom Gesamtverkehrsplan geringfügig abweichende,
Trassenführung weiterverfolgt." Dies entspricht sinngemäß der Ziffer 2. der o.
g. Anregung des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat regt in Ziffer 1. an, die
Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich
des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu
treffen. Dieser Anregung wird nicht gefolgt. Im Rahmen der standardisierten
Bewertungsverfahren werden sowohl die Kosten für Investition und Betrieb als
auch der Nutzen nicht für einzelne Streckenabschnitte sondern für die
Gesamtmaßnahme ermittelt und bewertet. Wie oben erläutert, deckt sich das
Ergebnis jedoch mit den Intentionen des Ortsbeirates. Über eine Weiterführung der Planung zur Umgestaltung
der Schloßstraße für den außerhalb der Ringlinie gelegenen Abschnitt wird der
Magistrat im Rahmen der nächsten Arbeitsprogrammabstimmung voraussichtlich Ende
des Jahres 2016 entscheiden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.01.2016, OA 705