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Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Gemäß dem Gesamtverkehrsplan Frankfurt am Main 2004 sollte die Ringstraßenbahn auf dem Gebiet des Ortsbeirates 2 über die Rödelheimer Straße - Kirchplatz - Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße geführt werden. Die Machbarkeitsstudie zur Ringstraßenbahn hat gezeigt, dass dieser Abschnitt aufgrund der beengten straßenräumlichen Gegebenheiten nur sehr aufwändig zu realisieren wäre. Daher wurde eine Streckenführung empfohlen, die zwischen den Knotenpunkten Adalbert-/Schloßstraße und Ginnheimer Landstraße/Frauenlobstraße/Franz-Rücker-Allee auf den vorhandenen Gleisen der heutigen Linie 16 verläuft. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde im Magistratsbericht B 381 vom 19.10.2015 dargelegt. Im zugehörigen Stadtverordnetenbeschluss § 6613 vom 17.12.2015 lautet die Ziffer II.3: "Für die weitere Planung der Ringstraßenbahn wird die in der Machbarkeitsstudie (B 381/15) empfohlene, vom Gesamtverkehrsplan geringfügig abweichende, Trassenführung weiterverfolgt." Dies entspricht sinngemäß der Ziffer 2. der o. g. Anregung des Ortsbeirates. Der Ortsbeirat regt in Ziffer 1. an, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. Dieser Anregung wird nicht gefolgt. Im Rahmen der standardisierten Bewertungsverfahren werden sowohl die Kosten für Investition und Betrieb als auch der Nutzen nicht für einzelne Streckenabschnitte sondern für die Gesamtmaßnahme ermittelt und bewertet. Wie oben erläutert, deckt sich das Ergebnis jedoch mit den Intentionen des Ortsbeirates. Über eine Weiterführung der Planung zur Umgestaltung der Schloßstraße für den außerhalb der Ringlinie gelegenen Abschnitt wird der Magistrat im Rahmen der nächsten Arbeitsprogrammabstimmung voraussichtlich Ende des Jahres 2016 entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2016, OA 705

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