Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Stellungnahme des Magistrats
Der vom Ortsbeirat bemängelte Pflasterbelag betrifft die Auspflasterung des Schienenzwischenraumes (Straßenbahn). Die Pflasterung ist baulich verkehrssicher und intakt. Beim Überfahren der Pflasterfläche entstehen naturgemäß Rollgeräusche. Um die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts strecken- oder zonenbezogen herabzusetzen, müssen strenge rechtliche Hürden überwunden werden. Insbesondere gilt dies bei Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung, bei denen von den 50 km/h grundsätzlich nur "auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko [...] erheblich übersteigt" abgewichen werden darf. Hier ist die Stadt Frankfurt am Main nicht frei in ihren Entscheidungen, sondern handelt als Untere Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der bundesweit gültigen Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Anordnung von Tempo 40 kann in Ausnahmefällen erfolgen "zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen", in diesem Fall zum Schutz vor Stickoxyden. Vor diesem (und nur vor diesem) Hintergrund wurde die Maßnahme entwickelt, gutachterlich untersucht und durch das Hessische Umweltministerium in den Luftreinhalteplan aufgenommen. Damit einher ging eine interministerielle Abstimmung mit dem Hessischen Verkehrsministerium als Oberste Straßenverkehrsbehörde, dessen Zustimmung für die Stadt Frankfurt am Main die notwendige Grundlage geschaffen hat, die Maßnahme im Innenstadtbereich dann tatsächlich anordnen zu können. Eine Ausdehnung über den im Luftreinhalteplan niedergelegten Umfang hinaus ist weder möglich noch beabsichtigt. Angesichts des enormen Beschilderungsaufwandes erscheinen dem Magistrat die allgemeinen verkehrspolitischen Überlegungen einer generellen Herabsetzung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 40km/h zielführender. Diese Frage ist jedoch auf Bundesebene politisch zu debattieren und zu entscheiden. Gegen gewohnheitsmäßige Raser oder Poser sind erfahrungsgemäß weitere Regelungen und Beschilderungen gleichwohl nicht das Mittel der Wahl: Wer innerorts, statt 50 zu fahren, nach einem "Kavalierstart" auf 100 und mehr beschleunigt, bei dem wird sich die eigentlich notwendige Vernunft und Reife kaum durch ein weiteres Schild einstellen. Geschwindigkeitskontrollen unterliegen den Regelungen eines ministeriellen Erlasses, in welchem den unterschiedlichen Kriterien (Kontrollanlässen) bestimmte Prioritäten zugewiesen sind. Hiernach sollen Kontrollen bevorzugt zur Steigerung der Verkehrssicherheit dienen, während dem Lärmschutz eine untergeordnete Rolle zugemessen wird. Diese Vorgaben werden auch von der Städtischen Verkehrspolizei beachtet, weshalb Messungen zum Lärmschutz regelhaft an Standorten erfolgen, die auch aus Gründen der Verkehrssicherheit schützenswert sind. Alle Geschwindigkeitskontrollen haben das Ziel, Geschwindigkeitsübertretungen zu reduzieren und dienen somit auch dem Lärmschutz. Während die stationären Anlagen dazu geeignet sind, die zulässige Geschwindigkeit punktuell durchzusetzen (Unfallschwerpunkte lassen sich dadurch beseitigen), entfalten die mobilen Geschwindigkeitskontrollen ihre Wirkung mehr in der Breite und sind somit für den Lärmschutz das geeignetere Instrument. Mobile Geschwindigkeitskontrollen führt die Städtische Verkehrspolizei innerhalb der Dienstzeit (06:30 Uhr bis 22:00 Uhr) in der Ginnheimer Landstraße in dem 30-er Bereich bereits durch. Um außerhalb der Dienstzeiten Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu können, muss der autark über mehrere Tage einsetzbare Enforcement-Trailer aufgestellt werden. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. Es werden verdeckte Messungen mittels eines ViaCount vorgenommen. Nach Auswertung der Ergebnisse lässt sich prüfen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dem Ortsbeirat wird dazu unaufgefordert berichtet.