Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in der Ginnheimer Landstraße in den Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 40 von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr in der Ginnheimer Landstraße im Bereich Ginnheim (OBR 9) mit Tempoüberwachung möglich ist. In der Nachtzeit wird das geringe Verkehrsaufkommen dazu genutzt, die Ginnheimer Landstr. mit erhöhter Geschwindigkeit, teilweise über der zulässigen Grenze von 50 km/h zu befahren. Begünstigt wird die "Raserei" auf der Ginnheimer Landstr. durch die 2-spurige kreuzungsfreie Straßenführung im Abschnitt der Überführung der A 66 (OBR 2). Zusammen mit dem schlechten baulichen Zustand des Pflasterbelags im Kreuzungsbereich Wilhelm-Epsteinstraße/ Ginnheimer Landstraße sowie den Straßenbahnschienen, führt dies zu einer zusätzlichen Störung der Nachtruhe der Anwohner.
Begründung
Durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 40 km/h verbessert zudem die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
CDU und BFF gegen 1 SPD und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)