Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen des Anwohnerparkens obliegt allein der Stadt Frankfurt am Main. Die Parkhaus Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG) kann die Anregung des Ortsbeirates unterstützen, da es bereits solche Anfragen von Anwohnern bei der PBG gab.