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Regelung für Bewohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich zeitgemäß anpassen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die gültigen Regelungen zur Vergabe subventionierter Parkplätze für Bewohnerinnen und Bewohner der Innenstadt dahin gehend anzupassen, dass die Anspruchsberechtigung unabhängig von der Vertragsart des Besitzverhältnisses am Fahrzeug ist. Bisher sind die Voraussetzungen für die Erlangung eines subventionierten Bewohnerparkplatzes folgende: 1) Der Erstwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers muss im parkraumbewirtschafteten Innenstadtbereich liegen. 2a) Das Fahrzeug ist auf den Namen der Antragstellerin/des Antragstellers und den Erstwohnsitz zugelassen. 2b) Alternativ für Firmenwagenbesitzer: Das Fahrzeug wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben). In dem Fall wird zusätzlich eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers benötigt, dass das Fahrzeug a) auch privat genutzt werden darf und b) der geldwerte Vorteil versteuert wird. Die Voraussetzungen müssen dergestalt erweitert werden, dass auch private Besitzer eines Fahrzeuges, das beispielsweise dauerhaft (Dauermiete) von einem Anbieter gemietet wird, die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und damit unter diese Regelung fallen. In diesem Fall dient zum Nachweis der dauerhaften entgeltlichen Nutzung statt des Fahrzeugscheins der Mietvertrag. Ziel ist es, dass alle Bewohner der Innenstadt, die einen privaten Pkw dauerhaft nutzen und besitzen, unabhängig von der Art des Fahrzeugbesitzes gleichgestellt sind im Anspruch auf einen subventionierten Bewohnerparkplatz gemäß der bestehenden Regelung.