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Sichere verkehrsberuhigte Zone am Martin-Luther-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 821

Betreff: Sichere verkehrsberuhigte Zone am Martin-Luther-Platz Zu der o. a. Anregung des OBR 3 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu

  1. :
    • a)Der Martin-Luther-Platz ist mittels Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Innerhalb dieses Bereichs gilt, dass die Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und Kinderspiele erlaubt sind. Des Weiteren muss vom Fahrzeugverkehr Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Das Parken ist in diesem Gebiet außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig. Ziffer 7 II. der Verwaltungsvorschrift zu § 26 Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, dass Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden sollen, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht über die Straße kommt. In diesem Bereich wurde dem Fußgänger durch die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches bereits Vorrang gewährt. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist deshalb aus den dargelegten Gründen nicht möglich.


      Im näheren Umkreis der Merianschule befinden sich keine weiterführenden Schulen, es können deshalb dort keine Schülerlotsen eingesetzt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, über das Polizeipräsidium Frankfurt am Main, Verkehrserziehung - D 630, Elternlotsen ausbilden zu lassen.
    • b)Das Schachbrettmuster in den Eingangsbereichen des Nordendplatzes ist entsprechend der einschlägigen Vorgaben in drei Reihen markiert worden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird jedoch im südlichen Bereich der Burgstraße eine weitere Reihe markiert werden, um den Eingangsbereich noch zu verdeutlichen. Zur Verbesserung der Sicht auf die querenden Fußgänger in diesem Bereich werden auf beiden Seiten der Burgstraße die letzten Stellplätze gegen Fahrradabstellflächen getauscht.
    • c)Aus Sicht des Magistrats sind die vorhandenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen ausreichend. Das Aufbringen von Gussasphaltschwellen führt nur zu einer weiteren unnötigen Lärmquelle.
    • d)Die Absicherung der Gehwegnasen ist bereits durch das Aufbringen von Fahrradbügeln erfolgt. Zu 2.: Die Fahrbahn liegt auf dem Gehwegniveau. Der geringe Bordsteinüberstand ist jedoch für Blinde und Sehbehinderte erforderlich. Zu 3.: Dem Straßenverkehrsamt ist ein von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägtes Verkehrsklima in Frankfurt am Main ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden in der Verkehrssicherheitsarbeit Schwerpunkte im Rahmen der Verkehrssicherheitswochen gebildet, die in zwei Blöcken im Frühjahr und Herbst jedes Jahres durchgeführt werden. Als inhaltliche Klammer für die Verkehrssicherheitswochen im April 2008 und im Herbst 2010 wurde das Thema "Elterntaxi" gewählt. Viele Eltern setzen ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit schnell mit dem Auto an der Schule ab. Das Auto ist als Verkehrsmittel gar nicht so sicher, wie es von vielen Eltern vermutet wird. Oftmals passieren Unfälle beim Absetzen bzw. Abholen vor der Schule oder weil die Kinder beim Absetzen bzw. Abholen vor der Schule nicht richtig gesichert werden. Vor diesem Hintergrund wurde vom Magistrat in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium und einer Frankfurter Agentur, die Aktion "Schulweg-Safari" entwickelt. Mit Hilfe dieser Aktion sollen Schülerinnen und Schüler ihren Schulweg neu entdecken und motiviert werden, diesen Weg möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. Gleichzeitig geht es um Aufklärungsarbeit bei den Eltern.

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