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Parkplatz Klinikum Maingau

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 819 Betreff: Parkplatz Klinikum Maingau Nach Kenntnis des Magistrats ist auf dem Gelände des Klinikums der Neubau eines Wohn-und Ärztehauses geplant. Bisher liegt jedoch weder ein Bauantrag vor noch wurden diesbezüglich bereits Beratungsgespräche geführt. Von der Planung einer Tiefgarage ist dem Magistrat in diesem Zusammenhang nichts bekannt. Wie dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 30 vom 14.01.2013 berichtet wurde, liegt für den angesprochenen (Schotter-)Parkplatz, der wegen nutzungsbedingter Staubentwicklung häufig Anlass für Beschwerden war, eine Baugenehmigung vor. Zwar wurde die betreffende Fläche nach Erteilung der Baugenehmigung als Parkplatz in Nutzung genommen, jedoch im Übrigen nicht wie genehmigt befestigt und bepflanzt. Daher hat der Magistrat bereits im Oktober 2013 die Beendigung der Parkplatznutzung verfügt. Aufgrund der bestehenden Neubauabsichten des Trägers der Klinik und der bis dahin noch nicht geklärten weiteren Verwendung der als Parkplatz genutzten Fläche wurde für die Nutzungsbeendigung - auch mit Blick auf die angespannte Parkplatzsituation im Umfeld der Klinik - eine großzügige Frist bis Ende 2016 gewährt. Voraussetzung hierfür war, dass der Parkplatz provisorisch befestigt wurde, um eine weitere Staubentwicklung zu vermeiden. Die provisorische Befestigung des Parkplatzes ist im Sommer 2013 erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2015, OM 3971

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