Parkplatz Klinikum Maingau
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST
819
Betreff: Parkplatz Klinikum
Maingau Nach Kenntnis des Magistrats ist
auf dem Gelände des Klinikums der Neubau eines Wohn-und Ärztehauses geplant.
Bisher liegt jedoch weder ein Bauantrag vor noch wurden diesbezüglich bereits
Beratungsgespräche geführt. Von der Planung einer Tiefgarage ist dem Magistrat
in diesem Zusammenhang nichts bekannt. Wie dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 30 vom
14.01.2013 berichtet wurde, liegt für den angesprochenen (Schotter-)Parkplatz,
der wegen nutzungsbedingter Staubentwicklung häufig Anlass für Beschwerden war,
eine Baugenehmigung vor. Zwar wurde die betreffende Fläche nach Erteilung der
Baugenehmigung als Parkplatz in Nutzung genommen, jedoch im Übrigen nicht wie
genehmigt befestigt und bepflanzt. Daher hat der Magistrat bereits im Oktober
2013 die Beendigung der Parkplatznutzung verfügt. Aufgrund der bestehenden
Neubauabsichten des Trägers der Klinik und der bis dahin noch nicht geklärten
weiteren Verwendung der als Parkplatz genutzten Fläche wurde für die
Nutzungsbeendigung - auch mit Blick auf die angespannte Parkplatzsituation im
Umfeld der Klinik - eine großzügige Frist bis Ende 2016 gewährt. Voraussetzung
hierfür war, dass der Parkplatz provisorisch befestigt wurde, um eine weitere
Staubentwicklung zu vermeiden. Die provisorische Befestigung des Parkplatzes
ist im Sommer 2013 erfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2015, OM 3971