Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 818
Betreff: Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach Die Nutzung der Kegelbahnen ist derzeit aufgrund des vorbeugenden Brandschutzes nicht zu ermöglichen. Aufgrund des Fluchtweges durch den Gastronomiebereich wären Kegler im Brandfall gefangen. Eine Betreuung durch die Hausverwalter der SAALBAU ist nicht zu gewährleisten, weil der betreffende Ausgang sowie der Gebäudeteil nicht einsehbar sind.