Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.04.2018, ST 818 Betreff: Bespielbarkeit der Kegelbahnen im Bürgerhaus
Nieder-Erlenbach Die Nutzung der Kegelbahnen ist
derzeit aufgrund des vorbeugenden Brandschutzes nicht zu ermöglichen. Aufgrund
des Fluchtweges durch den Gastronomiebereich wären Kegler im Brandfall
gefangen. Eine Betreuung durch die
Hausverwalter der SAALBAU ist nicht zu gewährleisten, weil der betreffende
Ausgang sowie der Gebäudeteil nicht einsehbar sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2018, OM 2796