Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
Stellungnahme des Magistrats
Zum 31.10.2024 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Danach gab es neue gesetzliche Regelungen zum Waffengesetz im Rahmen des sogenannten Sicherheitspaketes der Bundesregierung. Als Reaktion auf die Messerattentate von Mannheim am 31.05.2024 und Solingen am 23.08.2024 betreffen die Änderungen u.a. das Führen von Messern und die Verordnungsermächtigungen zum Erlass von Waffenverbotszonen. Nach Erlass der hessischen Landesverordnungen am 13.12.2024 zur Umsetzung des neuen Waffenrechts wurde diesen Änderungen des Waffengesetzes mit Erlass der Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel und den Hauptbahnhof zum 01.01.2025 entsprochen. In der Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof ist das Führen von Waffen und Messern der neuen Rechtslage entsprechend verboten. Um die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern verhältnismäßig auszugestalten, wurden in § 4 der Rechtsverordnung Ausnahmen vom o.g. Verbot aufgenommen. Damit wurden gerade die Grundrechte von Personen, die ein berechtigtes Interesse am Führen von Messern und Waffen haben, ausdrücklich beachtet. Konkret werden die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG u.a. für Gewerbetreibende, Rettungskräfte, Inhaber gastronomischer Betriebe und ihre Mitarbeiter oder auch Mitwirkende bei Film- und Fernsehaufnahmen aber auch die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG für die Kunden der Gewerbetreibenden geschützt. Diese Ausnahmereglungen in der Waffenverbotszone entsprechen den neuen gesetzlichen Ausnahmeregelungen in § 42 des Waffengesetzes. Dem rechtstaatlichen Bestimmtheitsgebot wurde in § 4 der Rechtsverordnung entsprochen, da ein durchschnittlicher Betrachter erkennen kann, ob er unter eine Ausnahme in § 4 der Rechtsverordnung zur Waffenverbotszone fällt oder nicht. Die Waffenverbotszone ist in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt ein Element des örtlichen Sicherheitskonzeptes und hat eine hohe präventive Wirkung, mit der gefährlichen Messerangriffen entgegengewirkt werden kann. Die Kriminalitätsstatistik des PP Frankfurt vom September 2024 zeigte eine besorgniserregende Deliktshäufigkeit mit Messern und Waffen auch in den Tagesstunden, sodass die Anpassung auf diesen Zeitraum erfolgte. Deshalb wird der Anregung des Ortsbeirats, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben, nicht gefolgt.