Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichenanlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 801
Betreff: Verkehrsregelung bei Ausfall von Lichtzeichenanlagen Defekte Lichtsignalanlagen, die sich in der Nähe von Schulen befinden, werden in festgelegten Zeiten zur Schulwegsicherung geregelt. Die Verkehrsregelungsmaßnahme führt die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit durch. Die Lichtsignalanlage an der Speyerer Straße / Ecke Mainzer Landstraße befindet sich auf dem Schulweg der Günderrodeschule; die Verkehrsregelung ist zeitlich festgelegt auf Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 Uhr bis 9.45 Uhr und von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr.