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Anfrage zur Situation der Pflegekräfte aus dem Ausland in Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Im Jahr 2023 wurden 240 Aufenthaltserlaubnisse für Pflegekräfte erteilt. Die Grundlage für die Erteilung ist § 18a AufenthG (Fachkräfte mit Berufsausbildung). Zu Frage 2: Die vier häufigsten (Nicht-EU)-Staaten, aus denen im Jahr 2023 Aufenthaltserlaubnisse in Frankfurt erteilt wurden, sind Serbien, Bosnien-Herzegowina, Indien und Philippinen. Ein vergleichsweise geringerer Anteil der Pflegekräfte stammt aus Ländern wie Marokko, Tunesien, der Türkei, Kolumbien, Georgien und weiteren. Zu Frage 3: Die genaue Zahl der Fiktionsbescheinigungen kann durch das Fachverfahren nicht ermittelt werden, da nur die endgültige Erteilung eines Aufenthaltstitels erfasst werden kann. Zu Frage 4: In der Regel kündigen die Antragssteller ihre Rückkehr nicht an. Sie beabsichtigen, für die Dauer ihres weiteren Arbeitsverhältnisses in Deutschland zu bleiben und beantragen dementsprechend die Erteilung oder Verlängerung ihres Aufenthaltstitels. Zu Frage 5: Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab, wie z.B. ob der Antragssteller/die Antragstellerin noch ein Anerkennungsverfahren durchlaufen muss oder bereits mit einem Visum der deutschen Botschaft eingereist ist. In diesem Fall prüft bereits die Botschaft sämtliche Erteilungsvoraussetzungen, was sich verfahrensbeschleunigend auswirkt. Zudem hängt die Bearbeitungszeit von anderen individuellen Faktoren ab, wie z.B. ob der Antragssteller/die Antragstellerin bereits alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Zu Frage 6: Die Ausländerbehörde ist für die Prüfung aufenthaltsrechtlicher Anträge zuständig. Die Einhaltung der Menschenrechte ist hierbei genauso wie die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips selbstverständlich. Zu Frage 7: Seitens des Wohnungsamtes wurde hierzu Fehlanzeige gemeldet. Zu Frage 8: Die berufliche Weiterentwicklung von Arbeitskräften fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit.

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