Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte .Krambambuli. Rechnung tragen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
796
Betreff: Dem Spiel- und
Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte
"Krambambuli" Rechnung tragen Die Betreuung von Kindern in einer
Auslagerungssituation stellt immer eine besondere Herausforderung für Kinder,
Eltern und die Fachkräfte dar. Der Kita Krambambuli werden während der
Auslagerung 633,70 qm Innenraum zur Verfügung stehen. Die
Innenraumfläche liegt mit 57,70 qm über dem rechnerischen Mindestbedarf gemäß
den Empfehlungen des Landesjugendamtes Hessen. Eine weitere Raumangliederung in
Form eines Mehrzweckraumes ist in der Finanzierung der Auslagerung nicht
vorgesehen, da das Platzangebot als ausreichend anzusehen ist. Die ca.1463,7 qm Außenfläche ist
großzügig und wird für die Auslagerung umgestaltet in: - 65 qm Sandspielfläche - 134,7 qm als Gartenbereich - 1264 qm als asphaltierte Bewegungsfläche. Ein Teil des Asphalts wird aufgebrochen, um die
Sandspielfläche von insgesamt ca. 65 qm anzulegen. An dieser Stelle wird eine
neue Bodenhülse für einen Sonnenschirm eingebracht, um die Beschattung der
Sandspielfläche zu ermöglichen. Die vorhandenen Bänke, Balancier- und Wackelbalken,
der Sonnenschutz an der Pavillonanlage und die Hüpfspielmarkierungen werden
erhalten. Darüber hinaus
sind Rasenansaaten sowie die Bepflanzung mit einjährigen Pflanzen geplant.
Gestaltete Spielräume sind in
Fußnähe im Umfeld vorhanden, so dass die Nutzung von größeren Spielgeräten an
einem anderen Ort stattfinden kann. Eine weitere Option ist die Entwicklung einer
Kooperation mit der Grundschule zur Nutzung der Turnhalle sowie die Nutzung der
naturnahen Spielräume in der Umgebung. Es liegt in der konzeptionellen Verantwortung des
Trägers, den Bewegungs- und Spielbedarf aller Kinder aufzunehmen und flexibel
und kreativ umsetzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.03.2012, OM 1052