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Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte .Krambambuli. Rechnung tragen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 796 Betreff: Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte "Krambambuli" Rechnung tragen Die Betreuung von Kindern in einer Auslagerungssituation stellt immer eine besondere Herausforderung für Kinder, Eltern und die Fachkräfte dar. Der Kita Krambambuli werden während der Auslagerung 633,70 qm Innenraum zur Verfügung stehen. Die Innenraumfläche liegt mit 57,70 qm über dem rechnerischen Mindestbedarf gemäß den Empfehlungen des Landesjugendamtes Hessen. Eine weitere Raumangliederung in Form eines Mehrzweckraumes ist in der Finanzierung der Auslagerung nicht vorgesehen, da das Platzangebot als ausreichend anzusehen ist. Die ca.1463,7 qm Außenfläche ist großzügig und wird für die Auslagerung umgestaltet in: - 65 qm Sandspielfläche - 134,7 qm als Gartenbereich - 1264 qm als asphaltierte Bewegungsfläche. Ein Teil des Asphalts wird aufgebrochen, um die Sandspielfläche von insgesamt ca. 65 qm anzulegen. An dieser Stelle wird eine neue Bodenhülse für einen Sonnenschirm eingebracht, um die Beschattung der Sandspielfläche zu ermöglichen. Die vorhandenen Bänke, Balancier- und Wackelbalken, der Sonnenschutz an der Pavillonanlage und die Hüpfspielmarkierungen werden erhalten. Darüber hinaus sind Rasenansaaten sowie die Bepflanzung mit einjährigen Pflanzen geplant. Gestaltete Spielräume sind in Fußnähe im Umfeld vorhanden, so dass die Nutzung von größeren Spielgeräten an einem anderen Ort stattfinden kann. Eine weitere Option ist die Entwicklung einer Kooperation mit der Grundschule zur Nutzung der Turnhalle sowie die Nutzung der naturnahen Spielräume in der Umgebung. Es liegt in der konzeptionellen Verantwortung des Trägers, den Bewegungs- und Spielbedarf aller Kinder aufzunehmen und flexibel und kreativ umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1052