Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung mit folgenden Einschränkungen und Hinweisen: Zu B1 Aus Sicht des Magistrats ist die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung eine zielführende Maßnahme, um den Kfz-Durchgangsverkehr im Kettenhofweg zu reduzieren. Die Fahrradstraße wird zunächst mit der bestehenden Verkehrsführung umgesetzt. Auf diesen Bereich wird in der Evaluation besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Zu B2 Die Einrichtung der fahrradfreundlichen Nebenstraße wird mit der anstehenden Umstellung der Bewohnerparkgebiete auf das monetäre bewirtschaftete Parken abgestimmt. In diesem Rahmen werden die angeregten Kurzzeitparkplätze eingerichtet. Diese werden mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Darüber hinaus sind Ladezonen vorgesehen. Zu B3 Die Bewirtschaftungszeiten für die Kurzzeitparkplätze werden sich an den Geschäftszeiten orientieren. Zu B4 Bei der Platzierung von Pollern und Bügeln wird die Barrierefreiheit berücksichtigt. Bauliche Maßnahmen wie die Herstellung von Leitelementen und differenzierte Bordabsenkungen widersprechen dem provisorischen Charakter der Erprobungsphase. Sofern die Erprobungsphase zu positiven Ergebnissen führt und der Ortsbeirat einer langfristigen Umsetzung zustimmt, werden die baulichen Veränderungen in einer späteren Projektphase umgesetzt. Zu B5 Vorgezogene Seitenbereiche sind in provisorischer Form (Markierung, gesichert mit Absperrpfosten bzw. Fahrradbügel) bereits in den Planungen enthalten. Zu B6 Der Magistrat entspricht dieser Anregung und wird dazu Lösungsvorschläge mit dem Ortsbeirat abstimmen. Dabei muss genauer geprüft werden, inwiefern die Gestaltung mit verhältnismäßig einfachen Mittel wie Parklets in direkter Nachbarschaft zu einem Platz mit Baumbestand ein schlüssiges Gesamtbild ergibt. Zu B7 Im Abschnitt zwischen Senckenberganlage und Gräfstraße sieht der Magistrat keine Notwendigkeit, eine Einbahnstraße einzurichten. Hier ist die Straße breit genug, um Begegnungsverkehr gut zu ermöglichen. Anders verhält es sich für die westlichen Abschnitte der Robert-Mayer-Straße. Für den Abschnitt zwischen Nauheimer Straße und Gräfstraße sieht der Magistrat zwei Möglichkeiten, die mit dem Ortsbeirat abgestimmt werden: Wie im Radentscheid vorgesehen, kann zwischen Gräfstraße und Kiesstraße eine Einbahnstraße in Richtung Westen und zwischen Schloßstraße und Kiesstraße in Richtung Osten eingerichtet werden. Dies hätte jedoch ein höheres Verkehrsaufkommen für die Kiesstraße zur Folge. Alternativ wäre im Abschnitt zwischen Schloßstraße und Gräfstraße auch eine Einbahnstraße in Richtung Osten möglich. Bei der Entscheidung müssen unter anderem auch die Auswirkungen auf die fahrradfreundlich umzugestaltende Anschlusskreuzung Robert-Mayer-Straße/Nauheimer Straße/ Hamburger Allee berücksichtigt werden. Zu B8 Generell wird in Fahrradstraßen einseitiges Parken angestrebt. Im Kettenhofweg zwischen Senckenberganlage und Beethovenstraße ist jedoch beidseitiges Parken vorgesehen, da der Querschnitt breiter ist als östlich der Beethovenstraße. Aufgesetztes Parken ist hier im Bestand nicht angeordnet, so dass von Seiten des Fußverkehrs kein Änderungsbedarf besteht. Auch die Fahrgassenbreite erfordert nicht zwingend eine Reduzierung des Stellplatzangebots im Straßenraum. Bei der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit hat sich eine Reduzierung des Stellplatzangebots als ein wesentlicher Kritikpunkt an der Planung erwiesen. Der Magistrat geht daher davon aus, dass eine weitere Reduzierung von Stellplätzen ohne dringenden Grund die Akzeptanz der Gesamtmaßnahme verringert. Insofern wird die Anregung an dieser Stelle kritisch gesehen und erfordert eine weitere Abstimmung mit dem Ortsbeirat. Einseitiges Parken in Fahrrichtung rechts wird, sofern die baulichen Begebenheiten (bestehende Gehwegnasen) dies nicht erfordern, nicht angeordnet. Motivation der Forderung nach Rechtsparken ist in der Regel, dass Radfahrende gegen die Einbahnstraße so nicht zwischen entgegenkommenden und parkenden Kfz fahren müssen. Gleichzeitig sprechen jedoch maßgebende Gründe für die Anordnung des Parkens auf der linken Seite. Zum einen ergeben sich durch Grundstückseinfahrten und unbesetzte Parkstände Ausweichmöglichkeiten im Gegenverkehr. Zum zweiten ist die Gefahr durch sich öffnende Türen durch den direkten Sichtkontakt geringer. Darüber hinaus wird in dieser Situation die zur Fahrbahn zeigende Tür nur dann geöffnet, wenn Mitfahrende aussteigen, während die immer genutzte Fahrertür zum Seitenraum geöffnet wird. Entsprechend wird das Parken auf der linken Seite im maßgebenden Regelwerk (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - ERA, FGSV 2010) empfohlen, soweit nicht andere Gründe dagegensprechen. Zu B9 Die "Längssperre" an der Arndtstraße wurde - angeregt vom Radentscheid - in der bisherigen Planung als eine Variante berücksichtigt. Bei der öffentlichen Vorstellung des Planungsstandes wurde erläutert, dass diese Variante anhand zu erhebender Zähldaten geprüft werden sollte. Bereits als kritisch beschrieben wurde, dass aus den potentiellen Ausweichrouten Kfz-Verkehrsverlagerungen entlang der Bettinaschule und der Elsa-Brändström-Schule zu erwarten sind. Außerdem zeigen die Zähldaten weitere Nachteile durch die Sperre. Mit der Sperre würden rund 400 linksabbiegende Kfz pro Tag von der Bockenheimer Landstraße kommend in den Kettenhofweg unterbunden, die jedoch zumindest teilweise über andere Wege in den Kettenhofweg fahren. Gleichzeitig queren derzeit mehr als 600 Kfz pro Tag aus der südlichen Arndtstraße den Kettenhofweg und fahren in die Corneliusstraße. Diese würden bei Einrichtung der Sperre links in den Kettenhofweg abbiegen. Diese belasten in der Folge den Zulauf auf die Lichtsignalanlage an der Mendelssohnstraße. Dieser Abschnitt ist durch den Rückstau ohnehin kritisch und lässt sich mit provisorischen Mitteln nur teilweise verbessern. Der Magistrat verfolgt daher die Planungsvariante weiter, die Kreuzung mit der Arndtstraße mit provisorischen Mitteln unter Beibehaltung der Verkehrsbeziehungen übersichtlicher und damit sicherer zu gestalten. Zu B10 Pflanzkübel oder vergleichbare Lösungen sollen vor allem auf größeren Flächen eingesetzt werden. Dies sind insbesondere die Flächen, die an der Kreuzung Arndtstraße entstehen. Zu B12 Zebrastreifen sind in Tempo 30-Zonen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nach in der Regel entbehrlich und werden - über den Erhalt des Bestandes - nicht angeordnet. Aufpflasterungen und Gehwegüberfahrten werden in einer späteren baulichen Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße angestrebt, sind jedoch provisorisch während der Erprobungsphase nicht umsetzbar. Zu B13 Sollten sich aus den aktuellen Diskussionen neue Standards für Sicherheitstrennstreifen ergeben, so werden diese selbstverständlich auch im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße umgesetzt. Ansonsten wird grundsätzlich am Markierungskonzept vom Oeder Weg festgehalten, da die fahrradfreundlichen Nebenstraßen ein einheitliches Bild bieten sollen.