Bevorstehende Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST
794
Betreff: Bevorstehende
Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs" Der Magistrat wurde mit
Stadtverordnetenbeschluss § 3838 vom 24.04.2008 unter anderem aufgefordert,
eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des Ortsrandes Alt-Nied vorzulegen.
Ein Verkehrskonzept wurde für den
Kreuzungsbereich Alt-Nied/Mainzer Landstraße/Nieder Kirchweg mit einem
Kreisverkehr und den Umbau der Mainzer Landstraße mit Verlegung der Straßenbahn
in Mittellage und Verzicht der Straßenbahnwendeschleife erarbeitet, mit den
Fachämtern abgestimmt und dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern im
Rahmen einer Ortbeiratssitzung im Herbst 2013 vorgestellt. Auf Grundlage dieser Verkehrsplanung wird für den
Ortsrand Alt-Nied (Bebauungsplan Nr. 539) und angrenzende Flächen ein
städtebaulicher Wettbewerb vorbereitet. In Kooperation mit dem derzeitigen
Eigentümer der Grundstücke an der Mainzer Landstraße und dem zukünftigen
Bauherrn ist hierzu vorgesehen, mehrere Büros mit der Erarbeitung von
städtebaulichen Entwürfen zu beauftragen. Hinsichtlich des Verkehrskonzeptes sind Anregungen
seitens des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Verkehr in Nied und des Investors
eingegangen, die derzeit verkehrstechnisch geprüft und in die
Wettbewerbsunterlagen aufgenommen werden. Wenn die Abstimmung der verkehrlichen
Untersuchung und der Aufgabenbeschreibung für den Wettbewerb abgeschlossen
sind, ist vorgesehen, Vertretern des Ortsbeirats die Inhalte des
städtebaulichen Wettbewerbs durch das Stadtplanungsamt vorzustellen. Nach Beendigung des Wettbewerbsverfahrens ist es
geplant, die Ergebnisse dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2961