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Bevorstehende Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 794 Betreff: Bevorstehende Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs" Der Magistrat wurde mit Stadtverordnetenbeschluss § 3838 vom 24.04.2008 unter anderem aufgefordert, eine Planung zur Gestaltung und Nutzung des Ortsrandes Alt-Nied vorzulegen. Ein Verkehrskonzept wurde für den Kreuzungsbereich Alt-Nied/Mainzer Landstraße/Nieder Kirchweg mit einem Kreisverkehr und den Umbau der Mainzer Landstraße mit Verlegung der Straßenbahn in Mittellage und Verzicht der Straßenbahnwendeschleife erarbeitet, mit den Fachämtern abgestimmt und dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortbeiratssitzung im Herbst 2013 vorgestellt. Auf Grundlage dieser Verkehrsplanung wird für den Ortsrand Alt-Nied (Bebauungsplan Nr. 539) und angrenzende Flächen ein städtebaulicher Wettbewerb vorbereitet. In Kooperation mit dem derzeitigen Eigentümer der Grundstücke an der Mainzer Landstraße und dem zukünftigen Bauherrn ist hierzu vorgesehen, mehrere Büros mit der Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen zu beauftragen. Hinsichtlich des Verkehrskonzeptes sind Anregungen seitens des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Verkehr in Nied und des Investors eingegangen, die derzeit verkehrstechnisch geprüft und in die Wettbewerbsunterlagen aufgenommen werden. Wenn die Abstimmung der verkehrlichen Untersuchung und der Aufgabenbeschreibung für den Wettbewerb abgeschlossen sind, ist vorgesehen, Vertretern des Ortsbeirats die Inhalte des städtebaulichen Wettbewerbs durch das Stadtplanungsamt vorzustellen. Nach Beendigung des Wettbewerbsverfahrens ist es geplant, die Ergebnisse dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2961

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