Bevorstehende Bebauung des sogenannten „Nieder Lochs“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM
2961 entstanden aus Vorlage:
OF 969/6 vom
27.02.2014 Betreff: Bevorstehende Bebauung des sogenannten
"Nieder Lochs" Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, welche
Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs" (erstreckt sich von der
Straßenbahnwendeschleife entlang der Mainzer Landstraße in Richtung
Tillystraße) ab wann und durch wen durchgeführt wird, und dies in einer Sitzung
des Ortsbeirates in Nied (z. B. im Saalbau Nied) noch bis zu den
Sommerferien vorzustellen; 2. darauf hinzuwirken, dass die Bebauung nach dem
aktuellen Standard für barrierefreies Bauen ausgeführt wird (falls das nicht
sowieso schon vorgesehen sein sollte). Begründung: Bereits seit 1996 gibt es einen rechtskräftigen
Bebauungsplan für das sogenannte "Nieder Loch", der allgemeine Wohnbebauung mit
zwei bis drei Geschossen vorsieht (Bebauungsplan Nr. 539). Bisher ist jedoch
nichts geschehen. Jetzt hört man jedoch, dass eine Bebauung kurz bevorstehen
soll. Es gibt dafür auch deutliche Anzeichen. Gebäude im Bereich des
Bebauungsplans müssen geräumt werden, weil sie neuen Häusern Platz machen
sollen, wie z. B. die Halle der früheren Unternehmung von Herrn Heller
oder ein Gebäude der Wohnheim GmbH in der Straße An der Wörthspitze. Bisher hat es aber weder für den Ortsbeirat noch für
die Öffentlichkeit eine Information über das gegeben, was gebaut werden soll.
Selbst auf Nachfrage haben Mitglieder des Ortsbeirates von der Wohnheim GmbH
keine Auskunft erhalten. Es muss aber doch eine frühzeitige Information möglich
sein, bevor schon alles festgelegt ist und mit dem Bau begonnen wird, damit
auch Gelegenheit besteht, dass Vorschläge aus dem Ortsbeirat berücksichtigt
werden können, wie z. B. möglichst barrierefrei zu bauen oder Hinweise,
wie die verkehrliche Erschließung erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.06.2014, ST 794
Aktenzeichen: 61 0