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Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird im Grundsatz entsprochen. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für den Fußverkehr zu schaffen, ist es notwendig, das "halbhüftige" Gehwegparken grundsätzlich zu unterbinden, damit die rund 2,00 Meter breiten Gehwege wieder vollständig dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Das Parken muss daher vollständig auf die Fahrbahn beziehungsweise an den Fahrbahnrand verlegt werden. Beidseitiges Parken unter Einrichtung einzelner Ausweichstellen ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten und der notwendigen Maße für anforderungsgerechte Verkehrsflächen nicht möglich. In der Merianstraße zwischen Merianplatz und Bäckerweg können die Parkstände auf einer Seite auf die Fahrbahn verlegt werden. Auf der anderen Seite entfallen die Parkstände komplett. Zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße besteht die Möglichkeit, auf der einen Seite das Schrägparken in ein Längsparken auf dem Gehweg umzuändern und auf der anderen Straßenseite die Parkstände auf die Fahrbahn zu verlegen. Durch die Fahrgassenverbreiterung profitiert auch der Radverkehr im Zweirichtungsverkehr bei Begegnungen mit Kraftfahrzeugen. Die erforderlichen Ressourcen für die notwendige Planung in Vorbereitung einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung stehen aufgrund eines hohen Aufkommens gesetzlicher Pflichtaufgaben (verkehrsrechtliche Anordnungen für Bau- und Arbeitsstellen) in Verbindung mit einer angespannten Personalsituation frühestens im zweiten Quartal 2025 zur Verfügung. Bei Vorliegen einer ersten Entwurfsplanung wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert.