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Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist darauf hin, dass eine allgemeine Aussage zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen nicht möglich ist. Die Machbarkeit eines Trinkbrunnens muss stets standortspezifisch geprüft werden. Dabei sind bauliche Gegebenheiten, wie die Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, weitere Leitungen, etwaige Untertunnelungen, die Straßenoberfläche sowie die Bepflanzung zu berücksichtigen. Ebenso spielen stadtplanerische Aspekte und die Genehmigungsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Für die Ausführung und Gestaltung gelten hohe Anforderungen an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit sowie an die technischen Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser. Die genusstaugliche Reinheit des Wassers ist dabei oberstes Gebot. Im Rahmen der Arbeitsgruppe (AG) Trinkbrunnen wurde zwischen dem Klimareferat und der Mainova AG ein umfassender Umsetzungsprozess vereinbart. Dieser sieht vor, dass die Auswahl der potenziellen Standorte, die fachlich geprüft werden sollen, sowie die finale Entscheidung über die Standorte durch das Klimareferat erfolgen. Die Mainova AG ist in diesem Prozess an der Abstimmung beteiligt, jedoch noch nicht mit der Beauftragung oder Umsetzung der Bauleistungen betraut. Aktuell liegen die vom Ortsbeirat 1 vorgeschlagenen Standorte auf der Prüfliste, die im Rahmen der AG Trinkbrunnen geführt wird. Für den Stadtteil Gallus sind dort bereits Standorte wie Frankenallee, Eisenbahnspielplatz, GallusGarten, Lotte-Specht-Park, Europa-Garten, Gleisfeldpark, Wasserturmpark, Kleyerquartier, Galluspark, Quartiersplatz, Quäckerplatz, Spielplatz Quäkerwiese, Bolzplatz Galluspark, Galluswarte und Güterplatz verzeichnet. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung derzeit nicht garantiert werden. Der Magistrat hat die Bedeutung der Trinkbrunnen im Gallusviertel erkannt und wird das Viertel zu gegebener Zeit in die Planungen einbeziehen. Bezüglich der Standortprüfung gilt: Die in der Anregung OM 4211 genannten Standorte liegen Stand 09.05.2025 dem Klimareferat zur Prüfung vor. Die Bearbeitung ist noch im Gange. Die Mainova AG hat bis zu diesem Datum noch keine Beauftragung zur Prüfung der Umsetzbarkeit der Trinkbrunnen erhalten. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gerichtet werden. Hierfür steht die spezielle E-Mail-Adresse trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de zur Verfügung.