Parken in der Martin-Luther-Straße zwischen Martin-Luther-Platz und Alleenring
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird mit der Aufstellung eines Haltverbotsschildes am östlichen Fahrbahnrand entsprochen. An dieser Stelle wird jedoch darauf hingewiesen, dass durch die Aufstellung des Haltverbotes und dem damit dann verbundenen breiteren Straßenquerschnitt das Geschwindigkeitsniveau in diesem Bereich ansteigen kann. Die Städtische Verkehrspolizei wird nach Änderung der Parkordnung Sonderkontrollen durchführen.