Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST
789
Betreff: Eingeschränktes
Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Die Marktstraße ist an der
beschriebenen Stelle eine Straße mit Zweirichtungsverkehr. Auf der nördlichen
Fahrbahnseite befindet sich vor den Häusern 105 bis 103 ein abgesenkter
Bordstein vor Einfahrten. Dieser reicht bis circa 4 Meter vor die Einmündung
der Erlenseer Straße. Auf der südlichen Seite der Marktstraße befindet
sich direkt gegenüber der Einmündung der Erlenseer Straße Haus Nummer 106.
Im diesem Bereich zwischen den Hausnummern 104 bis 108 erstreckt sich ebenfalls
ein abgesenkter Bordstein wegen Einfahrten mit circa 40 Metern Länge. Der Anregung des Ortsbeirates wird damit
entsprochen, dass das Haltverbot ab Haus 105 bis zur Einmündung Erlenseer
Straße beschildert wird. Außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereichs
bleibt ausreichend Platz, dass Busse ohne Behinderungen passieren können. Für
zu Fuß Gehende, die die Fahrbahn queren, verbessert sich die Übersicht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680