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Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 789 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot vor Liegenschaft Marktstraße 103 Die Marktstraße ist an der beschriebenen Stelle eine Straße mit Zweirichtungsverkehr. Auf der nördlichen Fahrbahnseite befindet sich vor den Häusern 105 bis 103 ein abgesenkter Bordstein vor Einfahrten. Dieser reicht bis circa 4 Meter vor die Einmündung der Erlenseer Straße. Auf der südlichen Seite der Marktstraße befindet sich direkt gegenüber der Einmündung der Erlenseer Straße Haus Nummer 106. Im diesem Bereich zwischen den Hausnummern 104 bis 108 erstreckt sich ebenfalls ein abgesenkter Bordstein wegen Einfahrten mit circa 40 Metern Länge. Der Anregung des Ortsbeirates wird damit entsprochen, dass das Haltverbot ab Haus 105 bis zur Einmündung Erlenseer Straße beschildert wird. Außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereichs bleibt ausreichend Platz, dass Busse ohne Behinderungen passieren können. Für zu Fuß Gehende, die die Fahrbahn queren, verbessert sich die Übersicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2680

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