Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße
Stellungnahme des Magistrats
Durch die gewünschte Zusatzbeschilderung mittels Verkehrszeichen 1010-58 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Personenkraftwagen" werden insbesondere Wohnmobile oder Transporter (zum Beispiel Modell Sprinter), die eine PKW Zulassung besitzen, nicht ausgeschlossen. Der vom Ortsbeirat gewünschte Effekt lässt sich nicht erreichen und ist daher nicht sinnvoll. Sofern es aus behördlicher Sicht notwendig ist, das Parken an bestimmten Bereichen zu regulieren, geschieht dies im Bewusstsein einer Verlagerung von Fahrzeugarten in das nahe Umfeld, insbesondere wenn die Fahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern genutzt werden. Ergänzung zu 1.: In der Gießener Straße gegenüber dem Amerikanischen Generalkonsulat wurde die Parkordnung mittels Parkscheinautomat und einer entsprechenden Beschilderung auf Bitten der Sicherheitsbehörden umgestaltet.