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Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 784 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Anlässlich einer ähnlich lautenden Anregung aus der Anliegerschaft wurde die Möglichkeit einer Reinigungsklassenänderung bereits geprüft. Im Rahmen der Überprüfungen hat das Fachamt aus operativen Gründen den Straßenabschnitt der Mainzer Landstraße von der Rebstöcker Straße bis zur Sonderhausenstraße betrachtet. Im Folgenden wird auf dieses Prüfverfahren Bezug genommen. Eine Reinigungsklassenänderung setzt eine entsprechende Satzungsänderung voraus. Bevor eine Reinigungsklassenänderung in die Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss und zur Satzungsänderung kommt, wird die betroffene Örtlichkeit über einen längeren Zeitraum beobachtet. Innerhalb dieser Zeit wird der Zustand der Straße auf Verkehrssicherheit und Sauberkeit hin überprüft. Die Überprüfung der Mainzer Landstraße im genannten Abschnitt erfolgte über einen Zeitraum von sechs Monaten (Februar bis August 2011). Der Straßenabschnitt wurde annähernd im zweiwöchigen Rhythmus begangen, wobei explizit darauf geachtet wurde, dass die Wochentage variieren. Zudem wurden Reinigungskontrollen durchgeführt. Im Rahmen der Reinigungskontrollen wurde die Straße jeweils vor und nach einem Reinigungstag überprüft, um einen Eindruck über die Durchführung und die Qualität der Reinigungsarbeiten zu erhalten. Der Abschnitt Mainzer Landstraße von der Rebstöcker Straße bis zur Sondershausenstraße (Hausnummer 403-495 + 376-430) ist in die Reinigungsklasse III eingestuft und wird fünfmal wöchentlich gereinigt. Die Mainzer Landstraße ist eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße. In dem besagten Abschnitt befinden sich mehrere Straßenbahnhaltestellen, ein großes Autohaus, eine Tankstelle, ein Fastfood-Restaurant und weitere kleinere Geschäfte und Lokalitäten. All dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und verstärktem Fußgängerverkehr, was wiederum ein erhöhtes Schmutzaufkommen zur Folge hat. Zudem werden die Reinigungsarbeiten vielfach durch parkende Fahrzeuge erschwert. Dank der werktäglichen Reinigungen befindet sich der Straßenabschnitt regelmäßig in einem vertretbaren Reinigungszustand. Nichtsdestotrotz wurden auch immer wieder Verunreinigungen festgestellt. Insbesondere im Hinblick auf die Verkehrslage, die Verkehrsbedeutung und das Verkehrsaufkommen des besagten Straßenabschnittes ist eine Rückstufung in eine niedrigere Reinigungsklasse leider nicht möglich. Bei einem geringeren Reinigungsintervall ist der derzeitige Sauberkeitszustand nicht zu halten und die Verkehrssicherheit kann nicht gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1006

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