Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST
784
Betreff: Mainzer Landstraße
zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
Anlässlich einer ähnlich lautenden
Anregung aus der Anliegerschaft wurde die Möglichkeit einer
Reinigungsklassenänderung bereits geprüft. Im Rahmen der Überprüfungen hat das
Fachamt aus operativen Gründen den Straßenabschnitt der Mainzer Landstraße von
der Rebstöcker Straße bis zur Sonderhausenstraße betrachtet. Im Folgenden wird
auf dieses Prüfverfahren Bezug genommen. Eine Reinigungsklassenänderung setzt eine
entsprechende Satzungsänderung voraus. Bevor eine Reinigungsklassenänderung in
die Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss und zur Satzungsänderung kommt,
wird die betroffene Örtlichkeit über einen längeren Zeitraum beobachtet.
Innerhalb dieser Zeit wird der Zustand der Straße auf Verkehrssicherheit und
Sauberkeit hin überprüft. Die Überprüfung der Mainzer Landstraße im genannten
Abschnitt erfolgte über einen Zeitraum von sechs Monaten (Februar bis August
2011). Der Straßenabschnitt wurde annähernd im zweiwöchigen Rhythmus begangen,
wobei explizit darauf geachtet wurde, dass die Wochentage variieren. Zudem
wurden Reinigungskontrollen durchgeführt. Im Rahmen der Reinigungskontrollen
wurde die Straße jeweils vor und nach einem Reinigungstag überprüft, um einen
Eindruck über die Durchführung und die Qualität der Reinigungsarbeiten zu
erhalten. Der Abschnitt Mainzer Landstraße
von der Rebstöcker Straße bis zur Sondershausenstraße (Hausnummer 403-495 +
376-430) ist in die Reinigungsklasse III eingestuft und wird fünfmal
wöchentlich gereinigt. Die
Mainzer Landstraße ist eine stark frequentierte Hauptverkehrsstraße. In dem
besagten Abschnitt befinden sich mehrere Straßenbahnhaltestellen, ein großes
Autohaus, eine Tankstelle, ein Fastfood-Restaurant und weitere kleinere
Geschäfte und Lokalitäten. All dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen
und verstärktem Fußgängerverkehr, was wiederum ein erhöhtes Schmutzaufkommen
zur Folge hat. Zudem werden die Reinigungsarbeiten vielfach durch parkende
Fahrzeuge erschwert. Dank der werktäglichen Reinigungen befindet sich
der Straßenabschnitt regelmäßig in einem vertretbaren Reinigungszustand.
Nichtsdestotrotz wurden auch immer wieder Verunreinigungen festgestellt.
Insbesondere im Hinblick auf die Verkehrslage, die Verkehrsbedeutung und das
Verkehrsaufkommen des besagten Straßenabschnittes ist eine Rückstufung in eine
niedrigere Reinigungsklasse leider nicht möglich. Bei einem geringeren
Reinigungsintervall ist der derzeitige Sauberkeitszustand nicht zu halten und
die Verkehrssicherheit kann nicht gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 1006