Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 139/1
Betreff: Mainzer Landstraße zwischen
Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den
Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von
Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf
Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche
Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist
laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die
Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein,
um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1
am 20.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1006 2012
Die
Vorlage OF 139/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme