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Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2012, OF 139/1 Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1006 2012 Die Vorlage OF 139/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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