Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse
Begründung
Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern.
Inhalt
Antrag vom 04.03.2012, OF 139/1
Betreff: Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Mönchhofstraße: Änderung der Reinigungsklasse Der Magistrat wird aufgefordert, den Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Ackermann- und Mönchhofstraße von Reinigungsklasse III (5-fache wöchentliche Reinigung) auf Reinigungsklasse II (2-fache wöchentliche Reinigung) einzustufen. Begründung: Eine 5-fache wöchentliche Reinigung ist laut Aussage der Anwohner in diesem Straßenabschnitt nicht notwendig. Die Reinigungsintervalle sollten den tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst sein, um so die Kosten nicht unnötig zu steigern.Beratung im Ortsbeirat: 1