Graffiti an städtischen Gebäuden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST
781
Betreff: Graffiti an
städtischen Gebäuden Der Magistrat stellt Künstlerinnen
und Künstlern wiederholt geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung.
Die hier angesprochenen Gebäudeteile eines
ehemaligen Imbiss bzw. Kiosk wurden vor einiger Zeit abgerissen, so dass diese
für eine Graffiti-Nutzung nicht mehr verwendet werden können. Die jetzt noch vorhandenen kleinen Gebäudeteile sind
Bauwerke der Mainova bzw. ihres Tochterunternehmens NRM Netzdienste Rhein-Main
GmbH. Es handelt sich
konkret um eine Gasreglerstation und eine oberirdische Umspannanlage, die - wie die anderen Umspannwerke
und mehrere hundert Umspannanlagen im Frankfurter Stadtgebiet - für eine
Graffitigestaltung nicht zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2013, OM 1912