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Höchst: Tiefgarage der McNair-Kaserne

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2018, ST 77 Betreff: Höchst: Tiefgarage der McNair-Kaserne Zur o. a. Anregung des Ortsbeirates teilt die Konversions- Grundstücksentwicklungsgesellschaft GmbH (KEG) auf Anfrage folgendes mit: Der Vertrag zwischen der KEG und dem Flughafen-Shuttleservice ist fest vereinbart bis zum 31.10.2019. Eine Kündigungsfrist ist nicht vorgesehen. Aus wichtigem Grund kann selbstverständlich jederzeit gekündigt werden. Die beiden Parteien haben vereinbart, rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages über eine Verlängerung oder Beendigung des Vertrages eine Regelung zu treffen. Unter den gegebenen Umständen gibt es keine Möglichkeit den Vertrag kurzfristig zu verändern, natürlich könnte hier, wenn entsprechende Bedarfe vorhanden sind, ein Gespräch gesucht werden. Die KEG wäre hier jedoch vollständig von der Mitwirkungsbereitschaft des Mieters abhängig. Zurzeit vermietet die KEG an 18 Anwohner, die nicht Mieter der KEG sind. Ganz Aktuell sind zwei Kündigungen bei der Hausverwaltung eingegangen. In der Vergangenheit konnten alle Anfragen mit dem Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages positiv beantwortet werden. Die Notwendigkeit zur Erstellung einer Warteliste hat es aus diesem Grund bisher nicht gegeben. In der Vergangenheit wurden die Anwohner in unterschiedlicher Weise über das Stellplatzangebot der KEG informiert, die Nachfrage war ausgesprochen zurückhaltend. Von einer Anfrage an die Haushalte sieht die KEG derzeit ab. Den Anwohnern ist die Existenz dieser Tiefgarage und auch anderer Tiefgaragen- zum Beispiel im Besitz der GWH - durchaus bekannt. Das Parkhaus ist zurzeit baulich nicht für Bewohnerparken ausgelegt. Es erfolgt hier nur der Nachweis der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze. Bewohnerparken würde aus Sicht der KEG jedoch eine bauordnungsrechtliche Genehmigung und erhebliche Umbaumaßnahmen an der Tiefgarage erfordern. Die Ausführung in der Begründung der Anregung des Ortsbeirats, dass durch die Baustelle Krankenhaus Höchst und weitere Baustellen in der näheren Umgebung zusätzlichen Parkdruck entstanden ist, kann durch die KEG bestätigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2079

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