Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.06.2011, ST
776
Betreff: Geschwindigkeit
der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen
Übergängen Zunächst ist anzumerken, dass die von
der Stadtbahn im Streckenabschnitt von der Tunnelausfahrt Humserstraße bis zur
Station Weißer Stein zugelassene Zuggeschwindigkeit von 70 km/h per
Dienstanweisung auf 60 km/h reduziert und die Einfahrgeschwindigkeit in die
Stationen wurde auf 30 km/h begrenzt wurde. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung an
den nicht im unmittelbaren Stationsbereich befindlichen querenden Überwegen auf
30 km/h ist schon aufgrund der sich aus den Fahrplänen ergebenden
Fahrzeugfrequenzen leider nicht möglich. Überdies lassen sich Unfallereignisse,
die auf einem Fehlverhalten von querenden Fußgängern beruhen, angesichts des
Bremsweges der Stadtbahnen nicht allein durch eine geringere
Fahrgeschwindigkeit vermeiden. Auf der Grundlage des Pilotprojekts zum Umbau von
signalgeregelten Überwegen über den Gleisbereich an der Stadtbahnstation
Lindenbaum verfolgt der Magistrat jedoch das Ergreifen von weiteren Maßnahmen
der Unfallprävention, um die Querungssituation entlang der Eschersheimer
Landstraße zu verbessern und Fehlverhalten durch Unaufmerksamkeit zu
reduzieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.11.2010, OM 4738