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Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.06.2011, ST 776 Betreff: Geschwindigkeit der U-Bahn-Züge auf der A-Strecke an den stationsfernen oberirdischen Übergängen Zunächst ist anzumerken, dass die von der Stadtbahn im Streckenabschnitt von der Tunnelausfahrt Humserstraße bis zur Station Weißer Stein zugelassene Zuggeschwindigkeit von 70 km/h per Dienstanweisung auf 60 km/h reduziert und die Einfahrgeschwindigkeit in die Stationen wurde auf 30 km/h begrenzt wurde. Eine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung an den nicht im unmittelbaren Stationsbereich befindlichen querenden Überwegen auf 30 km/h ist schon aufgrund der sich aus den Fahrplänen ergebenden Fahrzeugfrequenzen leider nicht möglich. Überdies lassen sich Unfallereignisse, die auf einem Fehlverhalten von querenden Fußgängern beruhen, angesichts des Bremsweges der Stadtbahnen nicht allein durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit vermeiden. Auf der Grundlage des Pilotprojekts zum Umbau von signalgeregelten Überwegen über den Gleisbereich an der Stadtbahnstation Lindenbaum verfolgt der Magistrat jedoch das Ergreifen von weiteren Maßnahmen der Unfallprävention, um die Querungssituation entlang der Eschersheimer Landstraße zu verbessern und Fehlverhalten durch Unaufmerksamkeit zu reduzieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2010, OM 4738