Stellungnahme des Ortsbeirats 7
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2013, ST 774 Betreff: Stellungnahme des Ortsbeirats 7 Wie im Bericht B 537 vom
07.12.2012 beschrieben und durch Vertreterinnen und Vertreter des
Bildungsdezernats und des Stadtschulamtes auf der Ortsbeiratssitzung am
05.03.2013 erläutert, wurden diverse Alternativen zum Krippenstandort in der
Breitenbachstraße geprüft und als ungeeignet eingestuft. Der Standort Breitenbachstraße liegt im Stadtbezirk
343, Bockenheim. Dieser Stadtbezirk gehört allerdings zum Ortsbezirk 7
(Rödelheim, Hausen, Praunheim). Da der Stadtbezirk zum Stadtteil Bockenheim gehört,
wird dieser auch als "Krippe Bockenheim" bezeichnet. Durch seine Grenzlage
zwischen den Stadtteilen Bockenheim und Rödelheim wird sich der
Versorgungsauftrag der neuen Krippe auf beide Stadtteile beziehen. Das Angebot
wird ausschließlich im U3-Bereich liegen (60 Plätze in 5 Gruppen). Die Betriebsträgerschaft für die
Krippe Bockenheim wurde 2010 durch den Jugendhilfeausschuss an den Träger
Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Frankfurt am Main vergeben. Auf der Liegenschaft Rödelheimer Landstraße/Ecke
Salvador-Allende-Straße wird durch die ABG-Holding Wohnungsneubau entstehen.
Die ABG hat sich bereit erklärt, hier eine Kindertageseinrichtung mit
unterzubringen. Wegen der geringen Außenflächen wird diese maximal 3 Gruppen
umfassen und im Rahmen des Frankfurter Sofortprogramms Kinderbetreuung
(Anmietung) umgesetzt werden. Diese Einrichtung wird den entstehenden
Mehrbedarf aus der Wohnungsneubebauung abdecken und darüber hinaus fehlende
Kapazitäten im Bereich Kindergarten und Angebote für Kinder unter 3 Jahren im
Stadtteil Bockenheim ausgleichen. Die Annahme des Ortsbeirats zur unterschiedlichen
räumlichen Ausstattung und zur Größe des Außengeländes in Abhängigkeit zur
Altersgruppe (über 3 Jahre und unter 3 Jahre) trifft nicht zu. Die
Raumanforderungen sind in beiden Fällen die gleichen. Der Magistrat sieht in der Diskussion um den
Krippenstandort keine "Machtfrage", wie der Ortsbeirat es in seiner Anregung
formuliert. Vielmehr sieht der Magistrat hier die Notwendigkeit der Abwägung
unterschiedlicher Interessen und damit verbunden die Herbeiführung einer
politischen Entscheidung. Die sicher berechtigten Interessen der Kleingärtner,
die das städtische Grundstück in der Breitenbachstraße bewirtschaften, sind mit
dem öffentlichen Interesse der Sicherstellung von Kindertagesbetreuung für
Familien aus dem Ortsbezirk 7 und 2 (Rödelheim und Bockenheim) abzuwägen, auch
im Interesse dieser Familien, die sich heute noch nicht artikulieren, da diese
Kinder noch nicht geboren sind. Zur aktuellen Versorgungssituation und den fehlenden
Angeboten in den Stadtteilen Rödelheim und Bockenheim haben die Vertreter des
Stadtschulamtes im Rahmen der Ortsbeiratssitzung im März umfänglich
berichtet. Die Krippe in der Breitenbachstraße
wird dringend zur U3-Versorgung in den Stadtteilen Bockenheim und Rödelheim und
zur Einlösung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren (§ 24 SGB VIII)
benötigt. Der Standort ist durch die Grenzlage zwischen beiden Stadtteilen sehr
gut für eine Versorgung in beide Bereiche hinein geeignet. Darüber hinaus sind
weitere Projekte im Sofortprogramm zu planen, da die Versorgung von 40% selbst
mit der Krippe in der Breitenbachstraße noch nicht voll erreicht wird und man
von weiter steigenden Kinderzahlen in beiden Stadtteilen ausgehen muss. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.01.2013, OA 310