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Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 773 Betreff: Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße Zu 1.: Die Ausstattung der Lichtsignalanlage Homburger Landstraße / Ronneburgstraße mit Blindenakustik wurde auf eine im Magistrat geführte Prioritätenliste gesetzt. Mithilfe dieser Liste plant der Magistrat den Ausbau der Blindensignalisierung im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung kann nicht genannt werden. Generell werden immer bei Um- und Neubauten von Lichtsignalanlagen im Rahmen von Projekten, wie beispielsweise die Radroute Gießener Straße, diese mit Komponenten für Sehbehinderte ausgestattet. Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. Gemeinsam wird hier die Priorität für die Nachrüstung von Lichtsignalanlagen mit den notwendigen Hilfsmitteln für Sehbehinderte in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Zu 2.: Derzeit stehen in der genannten Liste keine weiteren Signalanlagen aus dem Ortsbezirk 10. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4146

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