Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 773 Betreff: Blindenampel auf der Homburger Landstraße
Ecke Ronneburgstraße Zu 1.: Die Ausstattung der Lichtsignalanlage Homburger
Landstraße / Ronneburgstraße mit Blindenakustik wurde auf eine im Magistrat
geführte Prioritätenliste gesetzt. Mithilfe dieser Liste plant der Magistrat
den Ausbau der Blindensignalisierung im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem
Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung
kann nicht genannt werden. Generell werden immer bei Um- und Neubauten von
Lichtsignalanlagen im Rahmen von Projekten, wie beispielsweise die Radroute
Gießener Straße, diese mit Komponenten für Sehbehinderte ausgestattet. Der Magistrat steht in direktem und regelmäßigem
Kontakt zum Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. Gemeinsam wird hier
die Priorität für die Nachrüstung von Lichtsignalanlagen mit den notwendigen
Hilfsmitteln für Sehbehinderte in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden
Mittel festgelegt.
Zu 2.: Derzeit stehen in der genannten Liste keine weiteren
Signalanlagen aus dem Ortsbezirk 10. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2019, OM 4146