Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße
Begründung
Landstraße Ecke Ronneburgstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. eine Blindenampel auf der Kreuzung der Homburger Landstraße mit der Ronneburgstraße zu ermöglichen, 2. darüber zu berichten, wann und wo weitere Blindenampeln im Ortsbezirk 10 realisiert werden.
Inhalt
Antrag vom 27.12.2018, OF 666/10
Betreff: Blindenampel auf der Homburger Landstraße Ecke Ronneburgstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten,
- eine Blindenampel auf der Kreuzung der Homburger Landstraße mit der Ronneburgstraße zu ermöglichen,
- darüber zu berichten, wann und wo weitere Blindenampeln im Ortsbezirk 10 realisiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 10